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Steiermark: Blau-schwarze Koalition zieht Schrauben bei Sozialhilfe an

Mit der Reform der Sozialunterstützung setzt die steirische Koalition auf Kürzungen, strengere Regeln und eine klare „Bemühungspflicht“. Besonders im Fokus stehen Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte.

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Steiermark: Blau-schwarze Koalition zieht Schrauben bei Sozialhilfe an

LH Mario Kunasek (2. v. l.) mit LR Karlheinz Kornhäusl (l.), LH-Stv. Manuela Khom und LR Hannes Amesbauer bei der Pressekonferenz in der Grazer Burg.

© Land Steiermark/ Streibl

Graz. – Die steirische Landesregierung hat ein umfassendes Reformpaket für die Sozialunterstützung präsentiert. Das neue Gesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten und Einsparungen von bis zu 13 Millionen Euro pro Jahr ermöglichen. Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) sprach von einem „strengen und modernen Gesetz“.

Weniger Geld für Erwachsene und Kinder

Die Steiermark plant, den bundesweiten Richtwert bei der Sozialhilfe um fünf Prozent zu senken. Statt 1.209,02 Euro monatlich für einen Erwachsenen beträgt der neue Wert 1.148,57 Euro – eine Kürzung um rund 60 Euro. Auch bei Kindern wird gekürzt: Für ein Kind gibt es künftig 25 Prozent Sozialunterstützung. Bei mehreren Kindern sinkt der Prozentsatz stufenweise bis auf zwölf Prozent. Alleinerziehende erhalten zusätzlich neun statt bisher zwölf Prozent.

Einschnitte bei Wohnkosten, strengere Sanktionen

Auch die Wohnkostenpauschale für teure Regionen wie Graz wird reduziert – und zwar von 20 auf 15 Prozent. Zudem wird eine „Bemühungspflicht“ eingeführt. Wer sich nicht um einen Arbeitsplatz oder Deutschkenntnisse bemüht, muss mit schrittweisen Kürzungen von bis zu 100 Prozent rechnen. Neu ist auch eine Mindeststrafe von 200 Euro bei Verwaltungsvergehen.

Die neue Richtlinie „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ soll unbürokratisch greifen, wenn Familien oder Einzelpersonen besonders stark betroffen sind. Damit sollen die inzwischen aufgelösten früheren Sozialhilfeverbände ersetzt werden.

Zahlen zu Beziehern und Kosten

Im Juli 2025 bezogen 15.104 Personen in der Steiermark Sozialunterstützung. Davon waren 7.301 österreichische Staatsbürger, 1.349 EU-/EWR-Bürger und 6.454 Drittstaatsangehörige, darunter 4.628 Asylberechtigte, wie die Kleine Zeitung berichtet. Im Jahr 2024 waren es im Durchschnitt noch 15.192 Bezieher. Die Kosten beliefen sich 2024 auf 92,8 Millionen Euro, für 2025 sind 80,2 Millionen Euro budgetiert.

Kritik an früherer Politik

Amesbauer kritisierte, das alte System „ermöglichte, ohne jemals einen Cent ins Sozialsystem eingezahlt zu haben, tausende Euro netto pro Monat zu erhalten“. Damit habe man vor allem die SPÖ gefördert, die „Fehlentwicklungen der Vergangenheit“ verantwortet habe. Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) betonte: „Wer hart arbeitet, etwas leistet und seine Steuern bezahlt, darf nicht der Dumme sein.“ Auch LH-Stv. Manuela Khom (ÖVP) unterstrich, Sozialunterstützung dürfe nur eine „Überbrückungshilfe“ sein.

Unterstützung aus Oberösterreich

Auch der oberösterreichische FPÖ-Klubobmann Thomas Dim lobte die Reform als „großen positiven Schritt“. Die Versäumnisse der vergangenen steirischen Landesregierungen würden nun bereinigt. Oberösterreich sei Vorbild, wo es gelungen sei, die Zahl der Bezieher und die Kosten um zwei Drittel zu senken. Der steirische FPÖ-Klubobmann-Stellvertreter Philipp Könighofer bezeichnete die Neuregelung als „entscheidenden Paradigmenwechsel“. Sie sorge „für mehr Leistungsgerechtigkeit und beendet die Magnetwirkung für unerwünschte Zuwanderung in das steirische Sozialsystem“.

Politische Reaktionen

Die steirischen NEOS begrüßten die Reform grundsätzlich, wollen aber das Gesetz „auf Rechtssicherheit prüfen“ und fordern eine einheitliche Ausgestaltung auf Bundesebene. Die Grünen kritisierten hingegen, FPÖ und ÖVP würden in der Sozialpolitik „massiven Schaden“ anrichten. Auch die KPÖ zeigte sich alarmiert, dass gerade „armutsbetroffene Kinder Ziel der Kürzungen sind“.

SPÖ-Politiker Max Lercher stellte klar, er habe „grundsätzlich nichts gegen strengere Regeln in der Sozialunterstützung“ einzuwenden, betonte jedoch, dass Integration und Spracherwerb nur gefordert werden könnten, wenn entsprechende Kurse angeboten würden.

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