In St. Pölten greift FPÖ-Landesrat Martin Antauer nach dem Bürgermeisteramt und rechnet mit Jahrzehnten roter Alleinherrschaft ab. Im Interview mit FREILICH erklärt er, warum Sicherheit, Parkplätze und ein harter Asylkurs für ihn zur Schicksalsfrage der Landeshauptstadt geworden sind.
Am Donnerstag zog die FPÖ Niederösterreich in St. Pölten Bilanz über ihre politische Arbeit im Jahr 2025. Im Mittelpunkt standen dabei Gesetzesänderungen, Initiativen im Landtag sowie mehrere Anträge an den Bund.
Mit der Neuausrichtung der Sozialunterstützung setzt die Steiermark auf eine klar begrenzte Hilfe statt auf dauerhafte Transfers. Aus Sicht der FPÖ bietet die Reform insbesondere für Graz die Chance, für mehr Fairness, Ordnung und finanzielle Entlastung zu sorgen.
Mit seiner verschärften Linie in der Sozialhilfe setzt Oberösterreich ein deutliches Signal. Während Wien weiterhin enorme Summen in seinen Sozialetat pumpt, verweist die FPÖ auf messbare Auswirkungen ihres harten Kurses.
Bei einem Besuch im ÖIF-Integrationszentrum stößt die FPÖ erneut eine Debatte über Kontrolle und Zweckmäßigkeit der Sozialhilfe an.
Die aktuellen Zahlen zur Sozialhilfe entfachen eine breite politische Auseinandersetzung, da sie massive Belastungen für das System aufzeigen. Vor allem die FPÖ macht gravierende strukturelle Fehlentwicklungen aus.
Bei der Integrationskonferenz in Frauenkirchen forderten die von der FPÖ regierten Länder ein Ende der „Einbahnstraße Integration“. Sie wollen, dass Zuwanderung künftig klaren Pflichten unterliegt – wer sich diesen verweigert, soll das Land verlassen müssen.
Die FPÖ in Niederösterreich zieht bei der Sozialhilfe die Zügel deutlich an: Wer sich weigert, Deutsch zu lernen oder Integrationsmaßnahmen zu absolvieren, verliert künftig seine Ansprüche.
Mit der nächsten Novelle des oberösterreichischen Sozialhilfegesetzes will die Landesregierung Sozialleistungsbetrug konsequenter unterbinden. Die FPÖ betrachtet dies als weiteren Schritt, um Missbrauch und Zuwanderung in die Sozialsysteme einzudämmen.
Die AfD will, dass Personen mit einem offenen Haftbefehl künftig keine staatlichen Sozialleistungen mehr erhalten. Im Zentrum des Antrags steht der Vorwurf, der Staat ermögliche dadurch Missbrauch auf Kosten der Steuerzahler.