Freilich #35: Und tschüss!

Rückgang um mehr als die Hälfte: Immer weniger Asylbewerber in Sachsen zur Arbeit verpflichtet

In Sachsen ist die Zahl der verpflichtenden Arbeitseinsätze für Asylbewerber innerhalb eines Jahres drastisch gesunken. Während einige Städte Sanktionen konsequent durchsetzen, setzen viele Landkreise weiterhin auf Freiwilligkeit.

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Rückgang um mehr als die Hälfte: Immer weniger Asylbewerber in Sachsen zur Arbeit verpflichtet
© IMAGO / Norbert Schmidt

Dresden. – Die Zahl der Arbeitsverpflichtungen für Asylbewerber in Sachsen ist innerhalb eines Jahres deutlich gesunken. Wie aus einer parlamentarischen Anfrage des AfD-Abgeordneten Carsten Hütter hervorgeht, wurden 2024 landesweit noch 594 Personen verpflichtet, 2025 waren es nur noch 237.

Arbeitsgelegenheiten nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ermöglichen die Beschäftigung von Asylbewerbern in staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Einrichtungen, sofern die Tätigkeit dem Gemeinwohl dient. Verweigern Betroffene einen solchen Einsatz, können die zuständigen Behörden Leistungen für Ernährung, Unterkunft und Heizung sowie für Körper- und Gesundheitspflege kürzen.

Vielerorts unterschiedliche Praxis

Die Umsetzung erfolgt regional sehr unterschiedlich. In den Landkreisen wird die Arbeit in der Regel freiwillig geleistet. Verbindliche Verpflichtungen zur Arbeit sind die Ausnahme. Ein Beispiel: Im Landkreis Meißen leben derzeit 932 arbeitsfähige Asylbewerber. Im Jahr 2025 wurden ihnen jedoch lediglich acht Arbeitsgelegenheiten auf freiwilliger Basis angeboten. Leistungskürzungen gab es keine.

In den Großstädten sieht es anders aus: In Chemnitz, Dresden und Leipzig sind Asylbewerber dazu verpflichtet, solche Tätigkeiten zu übernehmen. Insbesondere in Chemnitz kommt es auch zu Sanktionen. Laut der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage wurden dort die meisten verpflichtenden Maßnahmen und Kürzungen dokumentiert.

Große Bandbreite an möglichen Tätigkeiten

Die Beschäftigungsmöglichkeiten reichen von Hilfstätigkeiten in kommunalen Einrichtungen über Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten bis hin zur Unterstützung in Küchen, Kleiderkammern, Fahrradwerkstätten oder bei Grünpflegearbeiten. In Leipzig wurden den Angaben der Staatsregierung zufolge zwischen 60 und 80 Arbeitsgelegenheiten geschaffen, die meisten davon in Einrichtungen der Stadt sowie bei gemeinnützigen Trägern.

Die Landesdirektion Sachsen bietet vor allem innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen eigene Arbeitsgelegenheiten an. Viele Landkreise gaben jedoch an, den Fokus stärker auf Integrationsmaßnahmen in den regulären Arbeitsmarkt legen zu wollen und Arbeitsgelegenheiten daher nicht prioritär umsetzen zu können.

AfD fordert flächendeckende Umsetzung

Ich sehe es als eine Selbstverständlichkeit an, dass Asylbewerber in ihren Unterkünften für Sauberkeit sorgen und kein Putzdienst zusätzlich von unseren Bürgern bezahlt werden muss“, erklärte Hütter dazu. Chemnitz zeige, dass es möglich ist, die Arbeitspflicht mit strengen Sanktionen durchzusetzen. Gleichzeitig warnte der Abgeordnete: „Die schlechte Nachricht ist allerdings, dass diese gesetzliche Möglichkeit immer noch die Ausnahme ist.“ Mit einem aktuellen Antrag fordert die AfD deshalb eine flächendeckende Umsetzung. Sie will, dass die Staatsregierung die Landkreise und kreisfreien Städte zur verbindlichen Schaffung und Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Hintergrund dieser Forderung ist die Einschätzung der Antragsteller, dass die öffentlichen Haushalte durch die Leistungen für Asylbewerber „erheblich“ beansprucht würden.

In seiner Stellungnahme wies das Innenministerium jedoch darauf hin, dass die Arbeitsgelegenheiten selbst keine direkte Entlastung der öffentlichen Haushalte bewirken, da sie nicht haushaltswirksam sind. Zudem liege kein Hinweis darauf vor, dass die Landkreise ihre gesetzlichen Möglichkeiten grundsätzlich nicht umsetzen. Die Teilnahme erfolge „ganz überwiegend – und nicht zu beanstanden – auf freiwilliger Basis“.

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