Freilich #36: Ausgebremst!

Kanzler Merz abgemahnt – Juristische Ohrfeige für CDU-Chef wegen unlauterer Werbung

Die Abmahnung gegen Friedrich Merz wegen unlauterer Werbung für den Ludwig-Erhard-Gipfel entfacht eine Debatte über die Vermischung von Amt und Eigeninteresse. Derweil wächst auch der juristische Druck auf Kulturstaatsminister Wolfram Weimer immer weiter.

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Kanzler Merz abgemahnt – Juristische Ohrfeige für CDU-Chef wegen unlauterer Werbung

Seit Tagen beherrschen die Vorgänge rund um Wolfram Weimer die Schlagzeilen in Deutschland. Nun ist auch Bundeskanzler Merz davon betroffen.

© IMAGO / Anadolu Agency

Köln/Berlin. – Die Kölner Kanzlei Haintz Legal hat eigenen Angaben zufolge den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz abgemahnt. Grund dafür ist, dass Merz für den Ludwig-Erhard-Gipfel mit seiner Amtsbezeichnung als Bundeskanzler geworben hat. Die Veranstaltung wird von der Weimer Media Group organisiert, an der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zu 50 Prozent beteiligt ist. Laut dem Anwalt Markus Haintz handelt es sich um Werbung für ein gewinnorientiertes, privatwirtschaftliches Unternehmen, für das sich zahlreiche Spitzenpolitiker mit ihrem Amtstitel einspannen ließen.

Zu den weiteren Werbepartnern zählen laut Haintz unter anderem Markus Söder, Julia Klöckner, Katharina Reiche und Andrea Nahles. Auch unter den Rednern befinden sich zahlreiche Amtsträger, die in ihrer Funktion auftreten, darunter NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, die ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck und Christian Wulff, Ilse Aigner und der ehemalige österreichische Kanzler Alexander Schallenberg. Haintz kündigte an, dass seine Kanzlei im Auftrag eines Konkurrenzunternehmens weitere Abmahnungen gegen unlautere politische Werbepartner vorbereite.

Weimer Media Group unter Druck

Parallel dazu berichtet die Junge Freiheit, dass die Weimer Media Group zwei Unterlassungserklärungen abgeben musste. Eine davon betrifft AfD-Chefin Alice Weidel, die sich juristisch gegen die Veröffentlichung von über hundert Texten in Weimers Magazin The European durchgesetzt hat. Das Medium hatte die Politikerin als „unsere Autorin“ bezeichnet, obwohl sie die Beiträge nicht selbst verfasst hatte. Weidel sah darin eine Urheberrechtsverletzung in hundert Fällen und verwahrte sich dagegen, so bezeichnet zu werden. Schließlich unterzeichnete Weimers Ehefrau Christiane Götz-Weimer die Erklärung.

Die Anwälte von Weidel von der Kanzlei Höcker hatten dem Unternehmen eine Frist bis zum 24. Oktober gesetzt und mit einstweiligem Rechtsschutz sowie Strafanzeige gedroht. Erst vier Tage nach Ablauf der Frist gab die Weimer Media Group nach. Wie die JF weiter berichtete, gehört das Unternehmen weiterhin zu gleichen Teilen Wolfram Weimer und seiner Frau. Die Bundesregierung hatte hingegen wahrheitswidrig behauptet, Weimer habe die „Verlagsgruppe verlassen“.

Weitere juristische Schritte gegen Weimer

Auch Rechtsanwalt Markus Haintz konnte eigenen Angaben zufolge einen Erfolg gegen das Unternehmen verbuchen. Er hatte gefordert, dass Weimer es unterlässt, „mit (vermeintlichen) 2.000 Autoren in unlauterer Weise zu werben“. Daraufhin bestätigte Weimers Anwalt per E-Mail eine „erste teilweise Unterlassung“. Der Jurist begründete die falsche Behauptung mit einem Einzelfall, der lediglich an einer Stelle auf der Webseite von The European aufgetaucht sei. Die Angabe, wonach für sein Magazin 2.000 Autoren schreiben, wurde laut JF noch am Abend von der Website entfernt.

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