Bundestagspolitiker fordern gemeinnützige Tätigkeit für Bürgergeldempfänger

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat eine Arbeitspflicht für alle erwerbsfähigen Bezieher des Bürgergeldes gefordert. Die Forderung decke sich weitgehend mit der der AfD, erklärte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD.

/
/
2 Minuten Lesezeit
Bundestagspolitiker fordern gemeinnützige Tätigkeit für Bürgergeldempfänger
Die AfD hat bereist vor einem Jahr vor dem Bürgergeld gewarnt.© IMAGO / Future Image

Berlin. – CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat kürzlich vorgeschlagen, dass erwerbsfähige Bezieher des Bürgergeldes gemeinnützige Jobs übernehmen sollen, wenn sie nach sechs Monaten noch keine eigene Arbeit gefunden haben. Neben anderen Parteien signalisierte auch die AfD Unterstützung für den Vorstoß: „Der Vorstoß des CDU-Generalsekretärs deckt sich weitestgehend mit den Forderungen der AfD-Bundestagsfraktion. Wir haben bereits im vergangenen Jahr im Bundestag vor dem Bürgergeld gewarnt und uns stattdessen für eine 'aktivierende Grundsicherung' eingesetzt“, erklärte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, René Springer, in einer Presseaussendung.

„Forderung zwingend geboten

Nach den Plänen der AfD soll es für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach einer Karenzzeit von sechs Monaten eine verpflichtende Bürgerarbeit im Bereich gemeinnütziger Tätigkeiten geben. Wer sich der Pflicht zur Bürgerarbeit entzieht, soll statt Geldleistungen nur noch Sachleistungen erhalten. Bei „Totalverweigerern“ sollen die Sozialleistungen ganz gestrichen werden. „Wir halten die Forderungen nicht nur für umsetzbar, sondern sogar für zwingend geboten, um unseren Sozialstaat zu schützen“, so Springer. Es sei verwunderlich, dass die Vorschläge der AfD-Fraktion von der Union im Bundestag abgelehnt worden seien.

Unterstützung für seinen Vorstoß erhält Linnemann auch vom Koalitionspartner FDP. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, verwies darauf, dass „gemeinnützige Arbeit für den Arbeitsmarkt wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln“ könne. Dies sei auch „leitender Gedanke“ der sogenannten Ein-Euro-Jobs gewesen, „die leider unter CDU-Regierungen immer mehr in den Hintergrund getreten sind“. Für die FDP sei es wichtig, dass Solidarität keine Einbahnstraße werde. „Deshalb werden wir auch weiterhin das Prinzip von Mitwirkungspflichten und Sanktionen verteidigen.“ Aus- und Weiterbildung müssten aber Vorrang vor gemeinnütziger Arbeit haben.

SPD und Grüne gegen Vorstoß

SPD und Grüne lehnen dagegen eine Verpflichtung zu gemeinnützigen Tätigkeiten ab. Andreas Audretsch, Vize-Fraktionschef der Grünen, verwies zur Begründung auf den „großen bürokratischen Aufwand vor Ort“, der mit einer solchen Verpflichtung verbunden sei. Um sie anzuordnen, was nach der Sozialgesetzgebung schon jetzt möglich ist, müssten die Kommunen beispielsweise erst nachweisen, dass durch die Tätigkeiten keine regulär bezahlten Arbeitsplätze verdrängt werden. „Beispiel Pflege von Parks – dafür gibt es Unternehmen, die zahlen echte Löhne“, so Audretsch. Es wäre absurd, diese Unternehmen nun vom Markt zu verdrängen, weil Herr Linnemann gerade einen populistischen Punkt landen will.“ Der arbeitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rosemann, bezeichnete Linnemanns Vorstoß als „Ladenhüter, der bei genauerem Hinsehen keines der Probleme löst“.

Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Es beträgt derzeit 502 Euro für Alleinstehende und 902 Euro für Paare. Ab Januar 2024 steigen die Sätze auf 563 beziehungsweise 1012 Euro. Derzeit beziehen rund vier Millionen erwerbsfähige Menschen Bürgergeld, wie die WELT berichtet.