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Verfassungsschutz: Warum wir nicht von Missbrauch oder Instrumentalisierung sprechen sollten

Nach der Hochstufung der gesamten AfD zu einer „gesichert rechtsextremistischen“ Bestrebung gab es auch von Hans-Georg Maaßen Kritik an der Behörde. Diese greife aber zu kurz und gehe am Grundproblem vorbei, moniert Bruno Wolters.

Kommentar von
6.5.2025
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3 Minuten Lesezeit
Verfassungsschutz: Warum wir nicht von Missbrauch oder Instrumentalisierung sprechen sollten

Maaßen ist einer von vielen, die meinen, das Bundesamt für Verfassungsschutz werde missbraucht.

© IMAGO / Funke Foto Services

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes und Chef der Werteunion Hans-Georg Maaßen, der 2016 noch die Beobachtung der patriotischen Aktivistenorganisation Identitäre Bewegung initiiert hatte, warnte am Montagmorgen in einem Gastkommentar für die liberalkonservative Plattform Nius vor einem Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes zur Bekämpfung der Opposition.

Auch wenn sich der Text eher wie eine nachträgliche Korrektur des öffentlichen Bildes über den Autor liest, folgt der Jurist Maaßen doch einem ganz klaren Narrativ: Der Verfassungsschutz wird politisch missbraucht und als „politische Waffe“ gegen die Opposition, im konkreten Fall die AfD, eingesetzt. Die Lösung, mit der Maaßen schließt, ist dementsprechend einfach: „Ein wichtiger Schritt, der uns aus diesem Holzweg herausführt, bestünde darin, dem Verfassungsschutz die Beobachtung politischer Parteien und Oppositioneller zu untersagen, denn dadurch kann einem weiteren Missbrauch des Verfassungsschutzes durch Regierungspolitiker entgegengewirkt werden.“ So weit, so gut, aber: Maaßen macht es sich hier zu einfach.

Eine unvollständige Betrachtung

Die Debatte um den Verfassungsschutz und seine Rolle im Umgang mit der AfD ist brisant, weil die Betrachtung der Verfassungsschutzbehörden oft auf halbem Wege stehen bleibt. Vor allem Kritiker werfen der Behörde vor, „instrumentalisiert“ zu werden, um politische Gegner auszuschalten. Diese Kritik greift jedoch zu kurz. Kurz gesagt: Der Verfassungsschutz ist von seinem gesetzlichen Auftrag her grundsätzlich kein neutraler Beobachter, sondern von seiner Struktur her auf den Schutz der jeweiligen Regierung angelegt. Die Behauptung, er werde instrumentalisiert, verkennt seine grundlegende Funktion und die Realität seiner Arbeit. Die Verfassungsschutzbehörden tun genau das, was sie tun sollen – sie werden nicht „missbraucht“ oder „instrumentalisiert“. Denn damit wird zwischen den Zeilen suggeriert, dass eine andere Führung oder eine Reform des Verfassungsschutzes die derzeitige „Schieflage“ beseitigen würden. Nein. So einfach ist es aber nicht.

Die wahre Funktion des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, „Gefahren für die demokratische Ordnung“ zu erkennen und zu bekämpfen. Wenn er die AfD als rechtsextremen Akteur einstuft, folgt er einer Logik, die in seinem Selbstverständnis verankert ist: der Abwehr eines vermeintlichen Extremismus, angeblich auch unabhängig von der politischen Ausrichtung. Das Narrativ von Behörden und Politik lautet dann: Die AfD wird nicht beobachtet, weil sie eine Oppositionspartei ist, sondern weil Teile ihrer Struktur und Rhetorik wiederholt verfassungsfeindliche Tendenzen gezeigt haben sollen.

Gerichtsentscheidungen, wie die Bestätigung der Beobachtung durch das Oberverwaltungsgericht Münster, würden diese Einschätzung untermauern – wobei sich das Gericht wiederum auf die Materialien der Verfassungsschutzbehörden beruft. Dass darüber hinaus die anderen Parteien die AfD nicht in die parlamentarischen Kontrollgremien der Geheimdienste lassen wollen, spricht Bände – man will natürlich sein Spielzeug nicht aus der Hand geben, mit dem man den politischen Gegner für alle in der Gesellschaft wirksam markieren und diskreditieren kann.

Der einzige Weg zur Lösung

Aber: Die Vorstellung, der Verfassungsschutz sei politisch neutral, ist ein Trugschluss. Seine Arbeit ist zwangsläufig von Werturteilen geprägt, denn die Definition von „verfassungsfeindlich“ ist kein mathematisches Theorem, sondern ein Akt der Interpretation. Wer entscheidet, welche Äußerungen oder Handlungen die Demokratie gefährden? Diese Grauzone birgt Risiken, insbesondere wenn politische Akteure versuchen, den Verfassungsschutz für ihre Zwecke zu lenken – nicht zu vergessen, dass die Verfassungsschutzämter von politischen Beamten geleitet werden und weisungsgebunden dem Innenministerium unterstehen.

Die Kritik an der angeblichen „Instrumentalisierung“ des Verfassungsschutzes beruht häufig auf einem Missverständnis: Die Behörde soll nicht neutral im Sinne von gleichgültig sein, sondern unabhängig von parteipolitischen Interessen agieren. Dies kann die Behörde aber schon von ihrer Struktur und ihrem gesetzlichen Auftrag her nicht leisten. Der deutsche Verfassungsschutz ist in seinem Selbstverständnis weltweit einzigartig. Sie existiert, um die Opposition außerhalb des etablierten Parteienspektrums zu zerstören und zu zersetzen. Die Behörde wird nicht instrumentalisiert, sondern erfüllt ihre in der DNA verankerte Aufgabe.

Wer das versteht, kennt auch gleich die Lösung des Problems: Diese Behörde muss abgeschafft werden. Und das ist auch möglich, denn schließlich ist der Verfassungsschutz keine institutionell im Grundgesetz verankerte Organisation wie das Bundesverfassungsgericht. Das kann man ganz normal auf dem parlamentarischen Weg mit den notwendigen Mehrheiten machen, denn das Bundesverfassungsschutzgesetz ist ein einfaches Gesetz. Die Bekämpfung von echtem Extremismus wie dem islamistischen Terrorismus kann auch die Polizei übernehmen, zumal sich die Verfassungsschutzbehörden bei der Bekämpfung des Islamismus bisher ohnehin nicht mit Ruhm bekleckert haben.

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.
Über den Autor

Bruno Wolters

Bruno Wolters wurde 1994 in Deutschland geboren und studierte Philosophie und Geschichte in Norddeutschland. Seit 2022 ist Wolters Redakteur bei Freilich. Seine Interessengebiete sind Ideengeschichte und politische Philosophie.

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