Klatsche für Dobrindt: Gericht stoppt Rückweisungen an der Grenze
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze gestoppt. Dieses Urteil hat eine Signalwirkung für den CSU-Bundesinnenminister Dobrindt.
Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) musste eine Niederlage vor Gericht einstecken.
© IMAGO / Bernd ElmenthalerBerlin. – Ein Berliner Verwaltungsgericht hat am Montag entschieden, dass Asylsuchende, die sich auf deutschem Staatsgebiet befinden und ein Asylgesuch äußern, nicht ohne Weiteres zurückgewiesen werden dürfen. Drei somalische Antragsteller hatten gegen ihre Zurückweisung an der Grenze erfolgreich Eilanträge eingereicht.
Die Betroffenen – zwei Männer und eine Frau – wurden am 9. Mai 2025 nach ihrer Einreise aus Polen am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei kontrolliert. Trotz ihres Asylgesuchs wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgeschickt. Die Beamten beriefen sich dabei auf das deutsche Asylgesetz, das eine Zurückweisung bei Einreise über einen sicheren Drittstaat grundsätzlich erlaubt.
Dublin-Verfahren nicht eingehalten
Das Verwaltungsgericht stellte jedoch klar, dass ein solches Vorgehen gegen die Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union verstößt. Demnach ist Deutschland verpflichtet, bei einem geäußerten Asylgesuch ein sogenanntes Dublin-Verfahren durchzuführen, um festzustellen, welcher EU-Staat für die Bearbeitung zuständig ist. Das Gericht wies zudem das Argument der Bundespolizei zurück, wonach eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eine Zurückweisung rechtfertige. „Es fehle an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin“, urteilten die Richter.
Zugleich machten die Richter deutlich, dass aus ihrer Entscheidung kein Anspruch auf Einreise ins Landesinnere erwachse. Das Dublin-Verfahren könne auch im Grenzgebiet oder in dessen Nähe durchgeführt werden, solange die rechtlichen Standards eingehalten werden.
Bedeutung für künftige Grenzkontrollen
Mit diesem Urteil setzt das Verwaltungsgericht Berlin der bisherigen Praxis der Zurückweisungen bei Kontrollen an den deutschen Außengrenzen enge Grenzen. Hintergrund ist die Ankündigung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Grenzkontrollen insbesondere an der Grenze zu Polen zu verstärken und dabei auch Zurückweisungen vorzunehmen.
Die Entscheidung ist unanfechtbar und könnte daher weitreichende Folgen für die bundesweite Praxis bei Grenzkontrollen haben. Die Dublin-III-Verordnung, auf die sich das Gericht stützte, regelt seit 2013, dass in der Regel das erste EU-Land, das ein Schutzsuchender betritt, für den Asylantrag zuständig ist. Eine Zurückweisung ohne vorherige Zuständigkeitsprüfung ist nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich – diese sah das Berliner Verwaltungsgericht hier nicht als gegeben an.