Grenzkontrollen allein lösen das Migrationsproblem nicht. Warum beginnt effektiver Schutz deshalb weit vor der EU-Grenze? Bruno Wolters blickt kritisch auf Symbolpolitik und die Rolle der Außenpolitik.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Zurückweisung mehrerer Asylbewerber an der polnischen Grenze für rechtswidrig erklärt. In seinem Kommentar kritisiert Christian Wirth die rechtliche Grundlage und fordert eine Rückbesinnung auf nationales Recht.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze gestoppt. Dieses Urteil hat eine Signalwirkung für den CSU-Bundesinnenminister Dobrindt.
Die „Patrioten für Europa“ trafen sich zuletzt in Budapest und verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung, in der sie eine strengere EU-Migrationspolitik mit geschützten Außengrenzen und restriktiveren Asylverfahren fordern.
Deutschland diskutiert über eine Kehrtwende in der Migrationspolitik: Innenministerin Faeser (SPD) kündigte Grenzkontrollen für die nächsten sechs Monate an. Umstritten ist jedoch die mögliche Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen. Kritiker halten dies für verfassungs- und vor allem europarechtswidrig. Der staats- und verfassungsrechtliche Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Christian Wirth, sieht das anders, wie er in seiner Analyse für FREICH erklärt.
Die Bundesregierung hatte kürzlich Kontrollen an allen deutschen Außengrenzen angekündigt. Der Satiriker Jan Böhmermann meint jedoch, dass Grenzkontrollen nichts bringen.