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Gesinnungsjustiz und Majestätsbeleidigung: Presse- und Meinungsfreiheit unter Feuer

Die Fälle Bilge und Bendels haben eine Debatte über Meinungsfreiheit und politische Justiz ausgelöst. Florian Sander sieht darin den Beginn eines grundlegenden Stimmungswandels – einen Kipppunkt.

Kommentar von
23.4.2025
/
3 Minuten Lesezeit
Gesinnungsjustiz und Majestätsbeleidigung: Presse- und Meinungsfreiheit unter Feuer

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) steht nach dem Urteil gegen David Bendels erneut in der Kritik.

© IMAGO / Political-Moments

Es gibt in der Geschichte von Staaten immer mal wieder, um mal einen Begriff der sogenannten Klimaschützer zu gebrauchen, „Kipppunkte“, die eine bislang verbrämte, aber insgeheim von allen registrierte Negativentwicklung plötzlich offenlegen. Diese Kipppunkte führen dazu, dass plötzlich selbst Leute, die zu derlei Entwicklungen geschwiegen haben (während andere sich schon seit Jahren den Mund fusselig geredet und die Finger wund getippt haben, um davor zu warnen), aufwachen, sich kritisch zu Wort melden und dadurch helfen, endlich einen Wandel anzustoßen.

Besonders im Falle von Einschränkungen der Presse- und der Meinungsfreiheit war dieses Phänomen immer wieder zu beobachten: Die paranoiden Exzesse gegen Ende der McCarthy-Ära in den USA waren so ein Kipppunkt, ebenso das unrechtmäßige Vorgehen des damaligen Bundesverteidigungsministers Franz-Josef Strauß (CSU) gegen die Spiegel-Redaktion im Jahre 1962. Einen solchen Kipppunkt erleben wir jetzt wieder.

Die Fälle Bilge und Bendels

Zwei Skandalurteile machen gerade in Schlagzeilen die Runde: So wurde die Aktivistin und AfD-Politikerin Leyla Bilge jüngst wegen einer Äußerung zur LSBTQ-Szene zu einer Geldstrafe verurteilt – eine Strafe, die dagegen kaum jemand erwarten muss, der gegen AfD-Mitglieder oder gegen Deutsche generell hetzt; derlei gilt dann eben als „zivilgesellschaftliche Courage“.

Noch härter traf es den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels. Ein Urteil, das man sich auf der Zunge zergehen lassen muss: Er wurde wegen Verstoßes gegen § 188 StGB nicht nur zu einer Geldstrafe, sondern gleich zu sieben Monaten Freiheitsstrafe (!) auf Bewährung verurteilt, nachdem er auf X einen Beitrag gepostet hatte, der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf einem bearbeiteten Bild zeigt, auf dem sie ein Plakat mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ trägt (auf dem Plakat des unbearbeiteten Originalbildes stand „We remember“). Dazu solle er sich schriftlich entschuldigen und den Beitrag löschen.

Ein Relikt des deutschen Obrigkeitsstaates

Einmal ganz davon abgesehen, dass eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen eines Verleumdungstatbestandes eigentlich schon ein Skandal für sich ist (selbst, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird), muss man an dieser Stelle auch den § 188 StGB einmal grundsätzlich einordnen: Dieser stellt nämlich gewissermaßen die BRD-Variante der „Majestätsbeleidigung“ unter Strafe, nämlich die „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“.

Ein Paragraf, der für sich genommen schon als eine Art Relikt des deutschen Obrigkeitsstaates gelten muss – was aber die Altparteien freilich nicht davon abhielt, ihn noch 2021 (!) im Rahmen des zuvor von Schwarz-Rot beschlossenen „Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ weiter zu verschärfen. Mit anderen Worten: Nancy Faeser geht jetzt auch auf der Basis eines Gesetzes gegen unliebsame Journalisten vor, welches ihre eigenen Genossen selbst mit initiiert und beschlossen haben. So schließt sich der autokratische Kreis.

Kritik auch aus dem Mainstream

Für Faeser ist es freilich nicht der erste Offenbarungseid dieser Art. Nur allzu gut erinnern wir uns an das später vom Bundesverwaltungsgericht wieder kassierte Verbot des Compact-Magazins 2024 und andere von ihrem Ministerium ausgehende Verbotsexzesse. Der aktuelle Justizskandal rund um das Bendels-Urteil erfüllt vor diesem Hintergrund eine Art Eisbrecher-Funktion: Die Art, wie sich Faeser gegen einen Beitrag, der ihre Haltung zur Meinungsfreiheit problematisiert hat, „zur Wehr setzt“, legt offen, dass sie offenbar wirklich ein grundsätzliches Problem mit der Meinungsfreiheit hat.

Eine These, die diesmal – und das macht Hoffnung – nicht nur von „uns üblichen Verdächtigen“ aus dem AfD-Umfeld geteilt wird: Selbst Medien, die der AfD-Nähe ziemlich bis geradezu gänzlich unverdächtig sind, wie unter anderem die Zeit („Niemand muss nett zu Nancy Faeser sein“), Focus („Da wird’s eng mit der Meinungsfreiheit“) und FAZ („Faeser wandelt auf dünnem Eis“) meldeten sich diesmal kritisch zu Wort und sparten nicht mit scharfer Kritik an Faeser. Ähnlich wie jüngst im Falle Hallervorden und der hysterischen Reaktionen auf dessen Sketch entlarvt sich die dünnhäutige Woke-Elite mit ihren Reaktionen auf Kritik selbst – und bestätigt damit, für alle sichtbar, die Kritik implizit. Der Kipppunkt ist erreicht.

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.
Über den Autor

Florian Sander

Dr. Florian Sander, geboren 1984, studierte Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie an der Universität Bielefeld. Er publiziert in verschiedenen patriotischen Medien.

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