Bargeld-Obergrenze fixiert: FPÖ sieht weiteren Schritt zur Abschaffung von Bargeld

Auf EU-Ebene werden Barzahlungen über 10.000 Euro im Zuge der Verschärfung der Geldwäschebestimmungen verboten. Die neue Verordnung soll frühestens Mitte 2026 in Kraft treten. Von der FPÖ kommt scharfe Kritik.

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Bargeld-Obergrenze fixiert: FPÖ sieht weiteren Schritt zur Abschaffung von Bargeld
In der Nacht auf Donnerstag hat man sich in Brüssel auf die Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro geeinigt.© IMAGO / Panthermedia

Wien. – In der EU gilt künftig eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Darauf haben sich die Unterhändler von EU-Rat und Europaparlament in der Nacht zum Donnerstag geeinigt. Die politische Einigung muss noch von beiden Institutionen formell bestätigt werden. Die neue Obergrenze ist Teil eines größeren Anti-Geldwäsche-Pakets der EU-Kommission. Mit der Reform sollen die Geldwäscheregeln erstmals europaweit harmonisiert und nationale Schlupflöcher geschlossen werden. Der belgische Finanzminister und amtierende EU-Ratsvorsitzende Vincent van Peteghem sagte, das Paket stelle sicher, dass Betrüger, organisierte Kriminalität und Terroristen in Zukunft keine Möglichkeit mehr hätten, ihre Einkünfte durch das Finanzsystem legitim zu machen. Unterdessen sieht der freiheitliche EU-Abgeordnete Roman Haider die Einigung kritisch: „Ein weiterer Schritt zu einer drohenden Abschaffung des Bargelds.“

„Am Ende steht der gläserne Bürger“

„Die Bekämpfung von Geldwäsche ist der Vorwand, mit dem Bargeldzahlungen insgesamt kriminalisiert werden sollen. Wir werden sehen, was da noch kommt: Heute sind es 10.000 Euro – und morgen diskutieren wir dann schon über eine weitere Senkung der Obergrenze, bis wir dann bei einem Totalverbot von Bargeld landen“, so Haider. Während die Bargeldobergrenzen immer enger gezogen werde, plane die EZB ja bereits die Einführung des Digital-Euro, der das Bargeld offiziell ergänzen solle, tatsächlich aber auch ablösen könne. „Am Ende steht dann der gläserne Bürger, dem man bei mangelndem Wohlverhalten seine Finanzen auf Knopfdruck einfach sperren kann“, so der freiheitliche EU-Abgeordnete. Bargeld als Zahlungsmittel zu erhalten, bedeute letztlich auch, ein Stück Freiheit zu erhalten.


Die Digitalisierung unserer Gesellschaft schreitet unaufhaltsam voran. Kaum ein Bereich kann sich dieser Entwicklung entziehen. Onlinebanking und Kartenzahlung gehören für viele Menschen längst zum Alltag. Es ist letztlich nur folgerichtig, dass die Digitalisierung auch unser Geldsystem erfasst. Der digitale Euro (und andere digitale Zentralbankwährungen) werden in den nächsten Jahren kommen. Viele Menschen befürchten deshalb eine Abschaffung des Bargeldes und eine Zunahme staatlicher Kontrolle.

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Auch im Nachbarland Deutschland ist man mit der Einigung zur Bargeld-Obergrenze nicht ganz glücklich. So sieht die FDP jegliche Einschränkung beim Bargeld traditionell kritisch. Auch der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber hatte gegen die Obergrenze gekämpft. Die 10.000-Euro-Grenze „hätte nicht sein müssen“, um Geldwäsche zu bekämpfen, sagte er zu der Einigung. „Man muss jetzt sehr aufpassen, dass diese Zahl bei der nächsten Überarbeitung der Verordnung nicht wieder grundsätzlich infrage gestellt wird.“ Mehrere Mitgliedstaaten und Parlamentarier wollten bereits jetzt eine niedrigere Obergrenze von 3.000 Euro. Als Kompromiss haben sich die Unterhändler auf das höhere Limit geeinigt. Aber für Barzahlungen ab 3.000 Euro müssen sich Käufer künftig ausweisen.

Auch Fußballklubs und Kryptoanbieter betroffen

Die Neuerungen bei Bargeldzahlungen führen nun dazu, dass man künftig europaweit nur noch maximal 10.000 Euro in bar bezahlen kann. Künftig müssen auch Anbieter von Kryptowährungen ihre Kunden umfassend überprüfen, wie es bei Banken bereits üblich ist. Transaktionen ab 1.000 Euro müssen überprüft werden. Auch für Juweliere, Yachtverkäufer und Kunsthändler gelten künftig verschärfte Meldevorschriften. Sie müssen bestimmte Angaben zu ihren Kunden erfassen und überprüfen. Ab 2029 sollen die Geldwäscheregeln zudem für alle Fußball-Erstligisten und Spielerberater gelten. Jeder Mitgliedstaat kann sie nach eigenem Ermessen auch auf die zweite und dritte Liga ausdehnen.