Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

AfD Rheinland-Pfalz kündigt Verfassungsklage gegen neues Abgeordnetengesetz an

Die AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz will gegen das neue Gesetz zur Überprüfung von Fraktionsmitarbeitern gerichtlich vorgehen. Sie spricht von einem Angriff auf die parlamentarische Demokratie.

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AfD Rheinland-Pfalz kündigt Verfassungsklage gegen neues Abgeordnetengesetz an

Lohr sieht die Folgen des Gesetzes zur Überprüfung von Mitarbeitern als unvereinbar mit dem Grundgesetz an.

© IMAGO / Torsten Silz

Mainz. – Die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion will gegen das „Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes“ vor dem Verfassungsgerichtshof klagen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Damian Lohr, spricht von einem massiven Angriff auf die parlamentarische Ordnung. Das Gesetz wurde am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen aller Fraktionen – ausgenommen der AfD – im Landtag angenommen.

„Beispielloser Anschlag auf die Demokratie“

„Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die Freiheit des Mandats sowie auf das Parteienprivileg. Darüber hinaus ist es verfassungswidrig. Es ist ein Skandal und ein beispielloser Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“, erklärte Lohr in einer Presseaussendung. Die AfD-Fraktion werde daher eine Normenkontrollklage einreichen.

Der AfD-Politiker kritisiert insbesondere die Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Mitarbeiterteams in den Fraktionen. „Wenn Abgeordnete faktisch keine Mitarbeiter mehr beschäftigen können, die ihre politischen Ziele teilen, wird das freie Mandat ausgehöhlt – das ist mit unserem Grundgesetz unvereinbar.“

Gesetzgeber delegiert Verantwortung verfassungswidrig

Scharfe Kritik äußert Lohr auch an der Rolle des Landtagspräsidenten und der verfassungsrechtlichen Einordnung des Gesetzes. „Der Gesetzgeber schafft sich hier bewusst eine verfassungswidrige Eingriffsgrundlage und delegiert die verfassungsrechtliche Verantwortung an den Landtagspräsidenten“ – das sei staatliches Handeln im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch die begleitenden juristischen Einschätzungen hält Lohr für unzureichend. Die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes und der laut Lohr regierungsnahen Staatsrechtsprofessorin Antje von Ungern-Sternberg würden laut ihm „an den entscheidenden Stellen oberflächlich“ bleiben und „die tiefgreifenden verfassungsrechtlichen Konflikte systematisch“ ausblenden.

Was das neue Gesetz vorsieht

Hintergrund der Gesetzesreform ist die Absicht des Landtags, die politische Zuverlässigkeit von Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeitern künftig strenger zu überprüfen. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) erklärte, dass sich die Einschätzung zur Zuverlässigkeit künftig auf Informationen aus dem Bundeszentralregister sowie auf Erkenntnisse des Landeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes stützen soll.

Als nicht zuverlässig gelten demnach Personen, die wegen eines Staatsschutzdelikts wie Spionage rechtskräftig verurteilt wurden oder Mitglied einer verbotenen Organisation sind oder waren. Auch wer sich einer Überprüfung verweigert, soll künftig als unzuverlässig eingestuft werden. In diesen Fällen erhalten Fraktionen keine öffentlichen Mittel mehr zur Beschäftigung der betroffenen Person.

Politischer Streit bereits vor Wochen entbrannt

Bereits Mitte Juni war das Vorhaben im Landtag heftig diskutiert worden. Damian Lohr hatte sich damals in der Debatte kämpferisch gezeigt und angekündigt, „mit allen juristischen Mitteln“ gegen das Vorhaben vorgehen zu wollen. Die jetzt angekündigte Normenkontrollklage ist somit die Fortsetzung dieser Auseinandersetzung.

Mit dem Gesetz reagiert die Koalition in Rheinland-Pfalz auf wachsende Sorgen vor „Extremismus“ in Landesparlamenten. Die AfD sieht hingegen Grundrechte und demokratische Prinzipien verletzt. Das letzte Wort dürfte nun der Verfassungsgerichtshof haben.

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