Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

Syrer hetzt gegen Deutsche und kommt straffrei davon

Ein Syrer verschickte Hassmails, in denen er Deutsche als „Tiere“ beschimpfte, ihnen Gewalt androhte und den Attentäter von Magdeburg verherrlichte. Eine Strafe erhielt er dafür aber nicht.

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Syrer hetzt gegen Deutsche und kommt straffrei davon

Der 46-jährige Syrer konnte das Landgericht Koblenz kürzlich als freier Mann verlassen. (Symbolbild)

© IMAGO / Sascha Ditscher

Koblenz. – Ein 46-jähriger Syrer aus dem Raum Koblenz verschickte im Januar 2024 eine E-Mail an mehr als 100 Empfänger, darunter deutsche und internationale Behörden. Darin bezeichnete er Deutsche als „Tiere“, da sie Schweinefleisch essen und Alkohol trinken. Zudem lehnte er das Grundgesetz ab, da es dem Islam widerspreche.

Besonders drastisch forderte er, dass homosexuelle und transsexuelle Menschen lebendig verbrannt werden müssten. Die Nachricht endete mit einer offenen Drohung: Er wolle Deutsche töten, sollte das Grundgesetz nicht abgeschafft und der Islam als einzige Wahrheit anerkannt werden, wie die Rhein-Zeitung berichtet. Auch andere Schreiben des Mannes waren demnach Gegenstand der Ermittlungen. So verherrlichte er in einer E-Mail etwa den Attentäter von Magdeburg, der im Dezember 2024 auf dem Weihnachtsmarkt sechs Menschen tötete und Hunderte verletzte.

Gericht sieht Schuldunfähigkeit

Das Verfahren wurde vor dem Landgericht Koblenz als Sicherungsverfahren geführt. Bereits zu Beginn stellte sich heraus, dass der Mann laut Gutachtern an paranoider Schizophrenie leidet und deshalb als schuldunfähig gilt. Das Gericht bestätigte dies im Urteil: Eine strafrechtliche Verurteilung konnte nicht erfolgen. Die zuständige Richterin erklärte zwar, dass der Inhalt der Mail „widerlich“ und scheußlich sei, Stand heute sehe die Kammer aber keine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für gewalttätige Straftaten durch den Syrer. „Und wir sperren auch niemanden weg, nur weil er nervt oder Ärger macht“, so die Richterin.

Bemerkenswert ist, dass die Strafkammer auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik abgelehnt hat. Laut Urteil ist der Syrer für die im Verfahren erlittene einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu entschädigen. Zudem fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten der Staatskasse zur Last. Der Syrer konnte den Gerichtssaal damit als freier Mann verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kritik aus der Politik

Die Entscheidung stößt auf heftige Reaktionen. Jan Bollinger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, erklärte dazu: „Diese Entscheidung sorgt bei vielen Bürgern für Kopfschütteln und lässt sie die Verhältnismäßigkeit der deutschen Justiz hinterfragen: Während schwere Hetze und Gewaltandrohungen straflos bleiben, müssen Bürger bei verbalen Schmähungen von Politikern (‚Schwachkopf‘) mit Hausdurchsuchungen und hohen Geldstrafen rechnen.“ Wer zum Mord aufrufe, gehe straffrei aus – wer Politiker beleidige, werde kriminalisiert. „Das erscheint vielen Bürgern grotesk.“

Bollinger betonte zudem, dass in Deutschland die Grundrechte, das Grundgesetz und die Menschenwürde als unverrückbare Werte gälten. Ausländer müssten diese Grundordnung respektieren oder konsequent die Folgen tragen. „Wer unsere Werte, unser Land und unsere Bürger derartig verhöhnt und bedroht, darf nicht in unserem Land bleiben“, so Bollinger. Zum Schutz der Sicherheit der Bürger und des Vertrauens in den Rechtsstaat fordert die AfD die sofortige Abschiebung und ein dauerhaftes Einreiseverbot.

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