Lina E.: Die Kapitulation des Rechtsstaats

Am Mittwoch wurde die Linksextremistin Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. In Anbetracht der Vorwürfe ein Trauerspiel, schreibt Kevin Dorow in seinem Kommentar für FREILICH.

Kommentar von
2.6.2023
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3 Minuten Lesezeit
Lina E.: Die Kapitulation des Rechtsstaats
Kevin Dorow

Über viele Jahre hinweg, insbesondere in den vergangenen Wochen, wurde der Prozess mit Spannung beobachtet: Die Urteilsfindung rund um die Hammerbande der 28-jährigen Linksextremistin Lina E. Der Vorwurf, die Gründung einer kriminellen Vereinigung vorangetrieben zu haben, wurde über die Jahre hinweg durch mehrere Aussagen von Aussteigern aus dem linken Milieu vorangetrieben und gefestigt. Die Vorwürfe gegenüber der Studentin sowie ihrer drei Mitangeklagten waren gewaltig, einer neuen Form der RAF gleichzusetzen, wie Bruno Wolters kürzlich in einem eigenen FREILICH-Kommentar zu der Thematik anschnitt: Mehrere Angriffe auf insgesamt sechs Personen, die allesamt schwer, ja lebensgefährlich verletzt wurden.

Doch was ist jetzt die Konsequenz aus diesen Ereignissen? Die Konsequenz in einem Land, in dem Judikative, Exekutive und Legislative zugleich allesamt nicht erst seit gestern mit der Tatsache konfrontiert werden, dass sie auf dem linken Auge blind sind?

Tischlerlehre und Rheuma zur Hafterleichterung

Die Konsequenz ist allem voran eines: Ein Trauerspiel. Fünf Jahre und drei Monate Haft sind das Ergebnis der Rechtsprechung des Richters Hans Schlüter-Staats – ein Richter, der vorher allen Ernstes von der BILD-Zeitung noch als „Klartext-Richter“ tituliert wurde. Die Bundesanwaltschaft forderte in Anbetracht der Schwere aller Anklagepunkte acht Jahre; für den Richter offensichtlich nicht vertretbar.

Und als wäre dieser Umstand nicht bereits schlimm genug, kam am Ende des Tages der nächste Hammer: Haftverschonung. Die Angeklagte konnte somit trotz all ihrer Taten noch am selben Tag als freie Frau aus dem Gerichtssaal marschieren. Die Gründe: Eine absolvierte Tischlerlehre im Gefängnis, „vorbildliche Führung“ während der U-Haft und eine im Gefängnis entstandene Rheuma-Erkrankung. Die anwesenden Angehörigen des linksextremen Milieus jubelten, der sächsische Innenminister Armin Schuster sah in dem Urteil sogar eine Chance, dass sich die „linke Szene beruhige“ und am angekündigten „Tag X“ vielleicht doch etwas weniger randaliere als ursprünglich angekündigt – fast so, als wäre die Aufgabe der Rechtsprechung nicht nüchterne, sachlich auf Gesetzgebung basierende Findung und Sanktionierung strafbaren Verhaltens, sondern primär die Schlichtung, ja diplomatische Auseinandersetzung mit Extremisten und Terroristen.

Ein in jeder Hinsicht verquirltes Rechtsverständnis, das jedoch ein Sinnbild für den Stand unseres Rechtsstaates in der Bundesrepublik Deutschland darstellt: Gnade über Rechtschaffenheit – ein Muster, das sich seit Jahren sowohl bei angeklagten Migranten sowie auch eben Linken finden lässt.

„Klartext-Richter“ anscheinend nur bei rechten Tätern

Anders sieht die Welt bekanntlich aus, wenn es sich um rechte Täter handelt. Und eben jenes Bild lässt sich auch bei dem genannten Richter Schlüter-Staats finden. Als er nach 73. Verhandlungstagen im Jahre 2018 sein Urteil gegen die Gründer der als rechtsterroristischen Vereinigung eingeordneten „Gruppe Freital“ sprach, erhielt der Rädelsführer Timo S. eine Freiheitsstrafe von satten zehn Jahren; selbstverständlich ohne Haftaussetzung oder andere strafmildernde Maßnahmen. Wofür sich die Gruppe zu verantworten hatte? Sie warfen vorrangig Steine und Böller auf Linke Parteibüros und Asylheime. Ein Verhalten, das selbstverständlich in jeder Hinsicht ebenso abzulehnen ist, sich jedoch bei weitem nicht auf einer Ebene mit den Tätern der Hammerbande befindet, welche wissentlich und willentlich den Tod mehrerer Menschen in Kauf genommen haben. Das damalige Presseecho? Begeisterung über die langen Haftstrafen, mit denen „die Justiz Stärke gegen Rechtsterroristen“ zeige. Manche Täter sind vor der deutschen Gerichtsbarkeit nun einmal eben gleicher als andere.

„Tag X“ – Krawalle ohne Grund?

Wie dem auch sei: Warten wir nun den kommenden Samstag ab; den über Monate hinweg angekündigten „Tag X“, an dem Angehörige des linksextremen Milieus bereits Sachschäden in Millionenhöhe angekündigt haben. Der schwarze Block bereitet sich seit langer Zeit auf dieses Datum vor – die ersten Randale sind bekannterweise in den vergangenen Tagen bereits erfolgt, in deren Zusammenhang sogar die sächsische Linken-Abgeordnete Juliane Nagel von der Polizei festgenommen wurde. Die Stadt Leipzig hat jedenfalls vorsorglich bereits die Durchführung der morgigen Demo untersagt – ein Blick in die Vergangenheit zeigt aber, dass sich die bekannten Krawallmacher mit dem Zauberwort „Spontanversammlung“ nur wenig von solchen Maßnahmen einschüchtern lassen.


Zur Person:

Kevin Dorow wurde 1998 in Norddeutschland geboren. Er absolvierte ein Volontariat bei der Verlagsgruppe Lesen & Schenken und schreibt seitdem für verschiedene konservative Publikationen. Politisch engagiert er sich in der AfD.

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.