Ein deutsches Gericht überschreitet seine Grenzen: Anstatt sich auf die Rechtslage zu konzentrieren, nutzte das Landgericht Bonn ein Urteil, um die US-Regierung unter Donald Trump zu diffamieren.
Ein Angriff auf den AfD-Abgeordneten Martin Schmidt endet für den Täter nun mit einer Bewährungsstrafe. Der Angreifer aus dem linken Spektrum muss zudem Schmerzensgeld zahlen und eine Spende leisten.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien stärkt die Meinungsfreiheit: Die FPÖ darf das DÖW weiterhin als „pseudowissenschaftlich” bezeichnen. Das Gericht stufte diese Bezeichnung als zulässige politische Kritik ein.
Der Politikwissenschaftler Martin Wagener wurde wegen seiner Äußerungen über „Türken mit deutschem Pass” disziplinarrechtlich belangt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Maßnahme nun bestätigt.
Ein Syrer verschickte Hassmails, in denen er Deutsche als „Tiere“ beschimpfte, ihnen Gewalt androhte und den Attentäter von Magdeburg verherrlichte. Eine Strafe erhielt er dafür aber nicht.
Marine Le Pen könnte möglicherweise doch bei den Präsidentschaftswahlen 2027 antreten. Das Urteil im Berufungsverfahren soll 2026 fallen.
Das Oberlandesgericht Köln hebt das Urteil gegen Akif Pirinçci auf. Der Prozess wegen Volksverhetzung wird neu aufgerollt.
Das Landgericht Hamburg hat die Klage einer Ärztin gegen Biontech wegen angeblicher Impfschäden abgewiesen. Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für einen Zusammenhang.
Die IGGÖ scheitert vor dem OGH mit dem Versuch, einer Mieterin die Wohnung wegen Eigenbedarfs und „islamwidrigen Verhaltens“ zu kündigen. Der OGH erkannte keinen dringenden Eigenbedarf und wies die Kündigung ab.
Ein Anmeldeformular in Grazer Kindergärten sieht sechs Geschlechtsoptionen vor. Die Stadtverwaltung pocht auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die Eltern sind skeptisch.