Thüringen: AfD nutzt weiterhin Sperrminorität bei Richter- und Staatsanwaltswahlen
Aufgrund des guten Ergebnisses bei den Landtagswahlen 2024 verfügt die AfD über eine sogenannte Sperrminorität. Diese nutzt sie etwa, um wichtige politische Gremien im Landtag nach ihren Bedingungen zu besetzen.
Die AfD will zwei ihrer Abgeordneten in der Kontrollkommission des Verfassungsschutzes sowie einen Sitz in der G10-Kommission durchsetzen.
© IMAGO / Funke Foto ServicesErfurt. – Die AfD in Thüringen nutzt ihre Sperrminorität, um Einfluss auf die Besetzung wichtiger Gremien im Landtag zu nehmen. Ohne ihre Zustimmung können die Wahlausschüsse für neue Richter und Staatsanwälte nicht vollständig besetzt werden. Die Partei stellt Bedingungen für eine Zustimmung – unter anderem eine stärkere Beteiligung in Kontrollgremien.
AfD fordert Sitze in Verfassungsschutzkommission
AfD-Fraktionschef Björn Höcke machte Medienberichten zufolge deutlich, dass seine Fraktion die Blockade nur aufgeben werde, wenn es eine umfassende „Paketlösung“ für mehrere Gremien des Landtags gebe. Dazu gehört aus Sicht der AfD unter anderem die Wahl von zwei Abgeordneten in die Kontrollkommission des Verfassungsschutzes sowie ein Sitz in der G10-Kommission, die für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zuständig ist. Andere Fraktionen lehnen dies ab, da die AfD vom Thüringer Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ eingestuft wird.
In der nächsten Landtagssitzung Anfang März wird die AfD zudem die geplante Wahl eines Vizepräsidenten, für die sie das Vorschlagsrecht hat, von der Tagesordnung nehmen. Auch die Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte konnten bislang nicht vollständig besetzt werden.
Gesetzliche Hürden und mögliche Änderungen
Nach dem Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz (§ 51 ThürRiStAG) besteht der Richterwahlausschuss aus zehn Abgeordneten und fünf Richtern, der Staatsanwaltswahlausschuss aus zehn Abgeordneten und fünf Staatsanwälten. Beide Ausschüsse werden zu Beginn jeder Wahlperiode mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Da die Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD mit 44 von 88 Sitzen keine eigene Mehrheit hat, sind die Stimmen der Opposition – darunter die AfD mit 32 Abgeordneten – erforderlich.
CDU-Fraktionschef Andreas Bühl kündigte an, dass die Regierungskoalition Gesetzesänderungen prüfe, um die Besetzung der Gremien zu erleichtern. Er forderte die AfD auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und die Wahl neuer Richter und Staatsanwälte zu ermöglichen. Bis zur vollständigen Neuwahl der Ausschüsse können nach § 52 Abs. 2 Satz 2 ThürRiStAG die bisherigen Mitglieder im Amt bleiben. Damit ist die Berufung von Richtern und Staatsanwälten auf Lebenszeit weiterhin möglich. Wie lange dieser Zustand rechtlich haltbar ist, bleibt allerdings unklar.