„Sicherheitsbedenken“: Bundestag verweigert einzelnen Mitarbeitern Zugang
Sicherheitsbedenken führen im Bundestag nun zur Verweigerung der Erteilung eines Hausausweises. Betroffen sind nach FREILICH-Informationen einzelne Referenten beziehungsweise Mitarbeiter zumindest zweier Parteien.
Die Bundestagsverwaltung begründet ihre Entscheidung mit sicherheitsrelevanten Erkenntnissen, die über die Betroffenen gesammelt wurden.
© IMAGO / photothekBerlin. – Einzelnen Mitarbeitern von Abgeordneten wird kein Hausausweis für den Deutschen Bundestag ausgestellt. Ebenso wird ihnen der Zugang zu den IT-Systemen verweigert. Grund dafür sind sicherheitsrelevante Erkenntnisse, die im Rahmen der vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsüberprüfung gewonnen wurden, wie die Bundestagsveraltung am Mittwoch mitteilte.
Demnach bestand bei den abgelehnten Antragstellern die Möglichkeit, dass ein Hausausweis für „verfassungsfeindliche Zwecke“ missbraucht werden könnte. Laut Einschätzung des Bundestages wäre damit ein erhebliches Risiko für die Arbeitsfähigkeit, Sicherheit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Parlaments verbunden. Nach FREILICH-Informationen sollen sowohl ein Referent der Linken sowie ein durch seine Islamkritik öffentlich bekannter Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten betroffen sein.
Risiko für Sicherheit und Funktionsfähigkeit
Die Bundestagsverwaltung beruft sich auf „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte“ dafür, dass „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestags sowie die Sicherheit von Abgeordneten und allen weiteren Anwesenden gefährden könnten. Aus diesem Grund sei die Erteilung der Ausweise nicht möglich gewesen. Grundsätzlich gilt: Ein Hausausweis wird nur ausgestellt, wenn keine begründeten Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit bestehen.
Klöckner betont Schutz der Demokratie
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) unterstrich die besondere Verantwortung: „Der Deutsche Bundestag ist ein offenes Parlament – gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen.“ Bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestages dürfe es „keine Kompromisse geben“.
Zugleich machte sie deutlich, dass für alle, die eigenständig Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen des Bundestages haben, höchste Verlässlichkeit entscheidend ist. Bei diesen Personen dürfe es „keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben“. Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern hätten eine Ablehnung ihrer Anträge „zwingend erforderlich“ gemacht, begründete die Ablehnung Klöckner.