Reform mit Signalwirkung: Blau-Schwarz verschärft Zugang zur Wohnhilfe in der Steiermark
Nachdem bereits die Sozialunterstützung verschärft wurde, nimmt die Landesregierung nun die Wohnunterstützung ins Visier. Künftig gelten verschärfte Zugangskriterien, von denen insbesondere Drittstaatsangehörige betroffen sein werden.
Mit der Reform der Wohnunterstützung will die Landesregierung das Sozialsystem für die Landsleute „gerechter, treffsicherer und zielgerichteter“ machen.
© Land Steiermark/ Jesse StreiblGraz. – Die Landesregierung will die Wohnunterstützung neu aufstellen und den Bezug an strengere Auflagen knüpfen. Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) begründet dies wie folgt: „Es geht darum, das Sozialsystem gerechter, treffsicherer und zielgerichteter für unsere Landsleute zu machen.“ Da es sich bei der Wohnunterstützung um eine Ermessensausgabe des Landes handle, sei der rechtliche Spielraum dafür gegeben. Derzeit profitieren etwa 16.000 Haushalte in der Steiermark von der Förderung. In diesem Jahr stehen 36 Millionen Euro im Topf. Ab Frühjahr 2026 soll diese Zahl jedoch deutlich sinken.
Fünf Jahre Aufenthalt als Mindestvoraussetzung
Künftig erhalten nur noch Personen Unterstützung, die seit mindestens fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Bereits heute sind 81 Prozent der Bezieher österreichische Staatsbürger. Besonders restriktiv fällt die Regelung für Menschen aus Drittstaaten aus. So werden subsidiär Schutzberechtigte, also Flüchtlinge, die nicht abgeschoben werden dürfen, künftig keine Wohnunterstützung mehr erhalten. Auch Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse sind von der Förderung ausgeschlossen.
Strenge Bedingungen für Drittstaatsangehörige
Wer aus einem Drittstaat stammt und Unterstützung beantragen möchte, muss in den vergangenen fünf Jahren mindestens viereinhalb Jahre gearbeitet und Beiträge in das System eingezahlt haben. Ausnahmen gelten nur für Personen, die insgesamt mindestens 20 Jahre erwerbstätig waren, sowie für Menschen, die vor 1959 geboren wurden oder eine dauerhafte Erkrankung haben.
Die Reform sieht Erleichterungen für Menschen mit Behinderung vor: So wird das persönliche Budget nach dem Behindertengesetz künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet, wodurch sich die Wohnunterstützung nicht mehr verringert. In Summe nehme man „keine undifferenzierten Kürzungen“ vor, sondern ersetze die bisher vorherrschende Gießkanne mit zielgenaueren Instrumenten, erklärt Amesbauer. Die maximale Höhe der Unterstützung bleibt mit 196,91 Euro pro Person gleich, wird aber vorerst nicht mehr inflationsangepasst. Das Land erwartet Einsparungen zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro jährlich.
Opposition kritisiert soziale Schieflage
Mehrere Oppositionsparteien üben scharfe Kritik an der Reform. Aus Sicht der KPÖ werden Familien damit im Stich gelassen, während die Wohnkosten weiter steigen. „Von Gerechtigkeit kann hier keine Rede sein“, sagt der Landtagsabgeordnete Alexander Melinz. Viele Familien würden künftig durch das Raster fallen. Zudem schwäche der Valorisierungsstopp die Kaufkraft der Betroffenen.
Auch die Grünen-Sozialsprecherin Veronika Nitsche kritisiert den Kurs der Landesregierung: „Statt spürbare Verbesserungen für jene zu schaffen, die wirklich Unterstützung brauchen, schafft die Landesregierung neue Hürden und mehr Bürokratie.“ Aus ihrer Sicht würde echte Gerechtigkeit bedeuten, Wohnen leistbarer und Strom günstiger zu machen.
Der SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz wirft der Regierung bei den zentralen Problemen Untätigkeit vor: Mit der Reform werde „keine einzige steirische Familie entlastet“. Bis heute habe die Landesregierung „keine einzige Maßnahme präsentiert, die die Lebensrealitäten der Steierinnen und Steirer im Bereich der Wohnkosten und der Energiepreise verbessert“.
FPÖ sieht „sozialpolitischen Meilenstein“
Unterstützung für die Reform kommt aus den eigenen Reihen. FPÖ-Klubobmann-Stellvertreter Philipp Könighofer spricht von einem wichtigen Schritt: „Damit setzen wir den nächsten konsequenten Schritt für mehr Treffsicherheit, Gerechtigkeit und Hausverstand in der steirischen Sozialpolitik.“ Die „Wohnunterstützung neu” stelle sicher, dass Hilfe dort ankomme, wo sie wirklich benötigt werde.
Laut Könighofer soll die Maßnahme sicherstellen, dass Unterstützung nur an diejenigen geht, „die dauerhaft hier leben, arbeiten und etwas für die Gesellschaft leisten“. Unter den Vorgängerregierungen sei „nicht wirklich gezielt vorgegangen“ worden. Subsidiär Schutzberechtigte seien künftig ausgeschlossen, da sie über die Grundversorgung bereits abgesichert seien.
Mindestaufenthalt als zentrales Element
Auch für ihn ist die Mindestaufenthaltsdauer ein zentrales Element: „Wer erst gestern nach Österreich gekommen ist, darf nicht heute schon dieselben Ansprüche stellen wie jene, die vielfach ihr Leben lang hier gearbeitet und Steuern gezahlt haben“. Das sei eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Landsleuten, so Könighofer. In diesem Zusammenhang verwies er auch darauf, dass die Höchstsätze trotz des Sparziels unverändert bleiben. „Während auf Bundesebene unter dem SPÖ-geführten Sozialministerium knallharte Kürzungen für Bedürftige drohen, beweisen wir in der Steiermark, dass soziale Verantwortung und Hausverstand Hand in Hand gehen können“. Man schütze die Leistungen für die Landsleute und setze auf eine nachhaltige, gerechte Sozialpolitik, so der Freiheitliche. Die arbeitende Bevölkerung in der Steiermark habe Anspruch auf ein faires, gerechtes und nachhaltiges Sozialsystem.