Gesetzentwurf präsentiert: AfD will Finanzierung parteinaher NGOs rigoros stoppen
Mit einem Gesetzentwurf will die AfD die staatliche Finanzierung von NGOs stoppen, die sich im politischen Meinungskampf auf eine Seite schlagen. Der Entwurf soll morgen im Bundestag beraten werden.
Laut der AfD zielt das Gesetz darauf ab, die demokratische Integrität zu stärken und zu verhindern, dass Steuergelder für parteipolitische Zwecke missbraucht werden.
© IMAGO / Metodi PopowBerlin. – Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Finanzierung parteinaher Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus öffentlichen Mitteln verbieten soll. Damit will die Partei verhindern, dass staatliche Gelder für Organisationen verwendet werden, die politische Positionen von Parteien fördern. Der Gesetzentwurf soll am Freitag, den 27. Juni 2025, in erster Lesung im Bundestag beraten werden.
Problematische staatliche Förderung von NGOs
Die AfD ist der Auffassung, dass viele von der Bundesregierung unterstützte NGOs politische Ziele verfolgen, die mit denen der Regierung übereinstimmen. Dadurch könnten Steuergelder zur Stabilisierung der Regierungsmehrheit genutzt werden. Laut offizieller Definition der Bundesregierung gelten NGOs als Verbände oder Gruppen, „die gemeinsame Interessen vertreten, nicht gewinnorientiert und nicht von Regierungen oder staatlichen Stellen abhängig sind“. Die AfD sieht hierin eine Gefahr: „Es liegt auf der Hand, dass die Beeinflussung der Wähler durch vermeintliche 'Nicht-Regierungsorganisationen', welche von der Regierung (mit-)finanziert werden, unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten in hohem Maße bedenklich ist“.
Proteste vor der Bundestagswahl als Beispiel
Die AfD verweist auf Proteste vor der Bundestagswahl, die sich gegen CDU und CSU richteten und teilweise in Hausfriedensbruch, Bedrohungen und Sachbeschädigungen gipfelten. Laut mehreren Medienberichten wurden diese Proteste von NGOs organisiert, deren öffentliche Finanzierung unklar bleibt. Zudem kritisiert die AfD die Bundesregierung. Die Kleine Anfrage der Unionsfraktion zur politischen Neutralität geförderter Organisationen sei „in auffälliger Weise nachlässig beantwortet worden“. Dies wertet die AfD als Beleg für bestehende Missstände.
Gesetzliche Regelung zur Sicherung der Neutralität
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung vor. Demnach sind „Zuwendungen an Vorfeldorganisationen von politischen Parteien […] untersagt“. Eine Organisation gilt als parteinah, wenn sie „im politischen Meinungskampf für oder gegen eine politische Partei auftritt oder wesentliche Forderungen einer politischen Partei zur eigenen Zielsetzung macht“. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass NGOs unabhängig bleiben und nicht als verlängerter Arm politischer Parteien agieren. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, Bernd Baumann, sagte laut der Jungen Freiheit, es gehe dabei auch um Organisationen, „die gegen uns hetzen“.
Rechtliche Grundlage und politische Zielsetzung
In ihrem Entwurf stützt sich die AfD auf Artikel 109 des Grundgesetzes, der dem Bund die Kompetenz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung gibt. Der Entwurf sei mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar und bringe keine unbeabsichtigten Nebenwirkungen mit sich. In der Begründung des Entwurfs heißt es, dass das Gesetz der Sicherung des Neutralitätsgebotes des Staates diene „und damit der demokratischen Prozesse, was offenkundig zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.“ Ziel ist es demnach, die demokratische Integrität zu stärken und zu verhindern, dass Steuergelder für parteipolitische Zwecke missbraucht werden. Die Debatte im Bundestag wird zeigen, ob der Vorschlag eine Mehrheit findet.