Sachsen: Verpflichtende Migrantenquote in Verwaltung führt zu absurder Praxis
Sachsens Behörden sollen mehr Beschäftigte mit Migrationshintergrund einstellen, doch es gibt weder Zielgrößen noch konkrete Zahlen. Insbesondere an einer konkreten Maßnahme gibt es scharfe Kritik.
Die Behörden in Sachsen müssen ihren Migrantenanteil unter den Beschäftigten erhöhen. Diese Verpflichtung führt zu Maßnahmen, die bei Kritikern für Kopfschütteln sorgen. (Symbolbild)
© IMAGO / photothekDresden. – Die Debatte um die Migrantenquote im sächsischen öffentlichen Dienst sorgt erneut für politische Auseinandersetzungen. Auslöser ist eine Kleine Anfrage des migrationspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion, Jonas Dünzel, zur praktischen Umsetzung des Sächsischen Integrationsgesetzes. Dieses verpflichtet die Behörden, den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Dünzel zufolge ist die Antwort der Staatsregierung allerdings ein Beleg für politische Schieflagen.
Keine Erhebung zum Migrationshintergrund
Wie die Staatsregierung in ihrer Anfragenbeantwortung erklärte, werden keine genauen Daten zum Migrationshintergrund von Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhoben. Dies sei verfassungsrechtlich problematisch und aus Datenschutzgründen unzulässig. Zwar nennt sie in ihrer Antwort auf das Integrationsmonitoring der Länder einen Wert von 5,5 Prozent Beschäftigten mit „Migrationsgeschichte“ im öffentlichen Dienst Sachsens, räumt jedoch ein, dass diese Zahl auf Stichproben und Hochrechnungen basiert und nicht auf konkreten Erhebungen.
Auf die Frage, bis zu welchem Anteil Beschäftigte mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert sind oder welche Zielwerte angestrebt werden, blieb die Regierung vage. Bundesweite Studien und Berichte der Integrationsministerkonferenz würden zwar auf eine generelle Unterrepräsentation hinweisen, eine Bewertung für Sachsen selbst sei jedoch nicht möglich.
Widersprüchlichkeit in der Antwort?
Dünzel übt grundsätzliche Kritik an der Antwort auf seine Anfrage: „Absurd an der Antwort auf meine Anfrage ist zudem der Eiertanz um den Begriff des Migrationshintergrundes.“ Er sieht darin einen grundlegenden Widerspruch: „Beschäftigte mit Migrationshintergrund kann es nur geben, wenn es neben der Staatsbürgerschaft, die eine rechtliche Kategorie ist, auch eine ethnische Identität von Menschen gibt.“ Diese werde aber politisch zugleich unter Verdacht gestellt. „Sobald man diese ethnische Identität aber unter Extremismus-Verdacht stellt, kann man auch keine Angaben mehr zum Migrationshintergrund machen, weil dieser Migrationshintergrund ja ausdrücklich die ethnische Identität meint.“ Diesen Widerspruch könne die Regierung nicht auflösen.
Dünzel hält Gesetz für „verfassungswidrig“
In der Praxis wird das Integrationsgesetz laut Regierung durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt. So finden sich in Stellenausschreibungen beispielsweise Formulierungen wie: „Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, unabhängig von Geschlechtsidentität, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung.“ Zudem wird betont: „Der Freistaat Sachsen hat im Juni 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet und fördert aktiv Unterschiedlichkeiten und gestaltet Vielfalt in der Verwaltung.“ Zusätzlich werden Stellenangebote teilweise in englischer Sprache veröffentlicht und auf verschiedenen Plattformen geschaltet, um Menschen mit Migrationshintergrund besser zu erreichen. Einige Behörden nehmen zudem an Karrieremessen teil.
Dass Stellenausschreibungen neuerdings auch in englischer Sprache veröffentlicht werden, ruft bei Dünzel Kritik hervor. „Anscheinend sollen in unserer Verwaltung also in Zukunft Menschen arbeiten, die Deutsch noch nicht besonders gut beherrschen und Stellenanzeigen nur verstehen, wenn sie auf Englisch erscheinen.“ Er erinnert die Landesregierung daran, dass Deutsch die Amtssprache ist. „Die Beherrschung der deutschen Sprache muss die Grundbedingung dafür bleiben, bei einer Behörde in Deutschland zu arbeiten“, so seine Forderung. Er erachtet das Integrationsgesetz mit seiner „versteckten Migrantenquote“ als verfassungswidrig.