Karlsruhe. – Die geplante Wahl der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht stößt auf Widerstand: Eine Petition gegen ihre Nominierung durch die SPD hat bereits 91.803 Unterstützer gefunden (Stand: 9. Juli 2025). Ihr wird vorgeworfen, Positionen zu vertreten, die dem Lebensschutz und den Prinzipien der Verfassung entgegenstünden.
Kritik an Haltung zur Abtreibung
Im Zentrum der Kritik steht Brosius-Gersdorfs Einstellung zu Abtreibungen. Ihr wird vorgeworfen, die Menschenwürde erst ab der Geburt gelten zu lassen. In der Petition heißt es dazu wörtlich: „Für Brosius-Gersdorf beginnen die Menschenwürde und die Grundrechte erst bei der Geburt. Sie würde es also für verfassungskonform halten, Abtreibung bis zum Tag der Geburt zu legalisieren.“
Zudem hat sie als Mitglied einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission an einem Bericht zur Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts mitgewirkt. In der Petition wird die Vermutung geäußert, die SPD plane in diesem Zusammenhang einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abtreibungen und wolle daher sichergehen, „dass beim Bundesverfassungsgericht parteitreue Richter sitzen, um so ein Gesetz für verfassungskonform zu erklären“.
Positionen zu Corona und Gender-Themen
In der Petition wird auch auf Brosius-Gersdorfs frühere Aussagen zur Corona-Impfpflicht verwiesen. Demnach habe sie diese nicht nur für verfassungsgemäß gehalten, sondern sogar erklärt, das Grundgesetz würde eine Impfpflicht erfordern. Auch ihre Haltung zum Thema Gender-Sprache wird scharf kritisiert: „Sie will die AfD verbieten und das Grundgesetz gendern.“
Insgesamt zeichnet der Petitionstext das Bild einer Kandidatin, die sich klar an SPD-Positionen orientiert: „Frauke Brosius-Gersdorf hat bisher bei jeder Gelegenheit eine klare SPD-Linie gezeigt.“ Die Initiatoren der Petition werfen der SPD daher ein politisches Manöver vor: „Die Personalie Brosius-Gersdorf ist ein Schachzug der SPD, um das Bundesverfassungsgericht zu ihrem politischen Instrument zu machen.“
Die Wahl ist noch nicht entschieden. Für die Ernennung zur Verfassungsrichterin ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Die Petition ruft daher dazu auf, Druck auf CDU und CSU auszuüben, um die Wahl zu blockieren.


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