Faeser gegen Bendels: Warum es wirklich zur Anzeige kam
Eine satirische Bildmontage brachte David Bendels eine Anzeige von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein. Nun verriet die Bundesregierung den maßgeblichen Grund dafür.
In den letzten Wochen musste Faeser sich viel Kritik wegen ihrer Anzeige gegen Bendels anhören.
© IMAGO / dts NachrichtenagenturBerlin/Bamberg. – Im April 2025 verurteilte das Amtsgericht Bamberg den Chefredakteur des Deutschland-Kurier, David Bendels, wegen Verleumdung zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe. Auslöser war eine in den Sozialen Netzwerken veröffentlichte Bildmontage mit der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). In der Antwort auf eine Anfrage der AfD erklärte die Regierung nun den maßgeblichen Grund dafür, dass Faeser juristisch gegen Bendels vorging.
Reaktion auf „Verfälschung eines Gedenkbildes“
Am 26. Januar 2023 veröffentlichte Faeser auf der Plattform X ein Foto, das sie mit einem Schild mit der Aufschrift „We remember“ zeigt. In dem zugehörigen Beitrag schrieb sie: „Wir gedenken der Opfer des Nationalsozialismus. Wir stehen für Demokratie und Pluralismus ein. Wir treten Hass und Hetze entschlossen entgegen. Wir bekämpfen Antisemitismus. #WeRemember“. In der satirischen Version der Bildmontage wurde der Text auf dem Schild durch „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ ersetzt.
Zentrale Rolle des historischen Bezugs
Wie aus der Regierungsantwort hervorgeht, war es nicht Faeser selbst, die den Anfangsverdacht formulierte, sondern die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg. Diese hatte Faeser am 3. Mai 2024 schriftlich informiert, dass durch die verfälschte Bildmontage der Tatbestand des § 188 Strafgesetzbuch erfüllt sein könnte.
Laut Bundesregierung war maßgeblich für die Anzeige, „dass eine Äußerung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus für eine solche Äußerung missbraucht wurde“. Dies legt nahe, dass weniger die Kritik an Faeser als Person, sondern die Instrumentalisierung eines NS-Gedenkmotivs ausschlaggebend für die juristische Reaktion war.
Faeser und der „harte Staat“
In ihrer Antwort distanzierte sich die Bundesregierung zudem von der in der Welt geäußerten Kritik, es handele sich bei dem Urteil um ein „Urteil wie aus einer Diktatur“. Zwar sei ihr diese Einschätzung bekannt, doch „die Auslegung der Gesetze und ihre Anwendung im konkreten Einzelfall obliegt nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes den unabhängigen Gerichten“. Um den Eindruck politischer Einflussnahme zu vermeiden, äußere man sich grundsätzlich nicht zu Urteilen.
In der Anfrage der AfD wurde auch Faesers frühere Warnung zitiert: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Dabei wollten die Fragesteller von der Bundesregierung wissen, ob diese in der Ankündigung Faesers einen Konflikt zum Recht auf freie Meinungsäußerung sieht. Die Bundesregierung erklärte dazu lediglich, dass sie sich zur Gewaltenteilung bekenne und dass Kritik am Staat grundsätzlich zulässig sei, „soweit sie nicht die Schwelle zur strafbaren Handlung überschreitet“. Die Bewertung einzelner Meinungsäußerungen im Hinblick auf strafrechtliche Relevanz obliege ausschließlich den Gerichten.