Exklusiv: 108 Intensivtäter halten sich trotz Ausreisepflicht weiter in Hamburg auf
In Hamburg halten sich nach wie vor 108 ausländische Intensivtäter auf, obwohl sie ausreisepflichtig sind. Laut Senatsangaben scheitern Abschiebungen selbst bei rechtlich vollziehbaren Bescheiden in großem Umfang.
In Hamburg halten sich insgesamt mehrere tausend ausreisepflichtige Personen auf. Von den geplanten Abschiebungen scheiterte bis Ende Oktober eine Vielzahl. (Symbolbild)
© IMAGO / Maximilian KochHamburg. – In der Hansestadt halten sich nach Angaben des Senats weiterhin zahlreiche ausländische Straftäter auf, obwohl sie ausreisepflichtig sind. Mit Stand vom 8. Dezember 2025 werden 108 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit als Intensivtäter geführt – unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus. Dies geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann hervor, die FREILICH exklusiv vorliegt.

Zum Stichtag 30. Oktober 2025 waren demnach insgesamt 6.266 ausreisepflichtige Personen mit Hamburger Zuständigkeit registriert. Eine weitergehende statistische Auswertung, etwa zu Art und Anzahl der begangenen Straftaten, liegt laut Senat nicht vor. Eine solche Auswertung wäre nur durch eine zeitaufwendige Einzelaktenprüfung möglich, heißt es.
Hunderte gescheiterte Abschiebungen
Die Zahlen zu nicht vollzogenen Rückführungen sind deutlich. Bis zum 30. Oktober 2025 scheiterten 369 Abschiebungen, obwohl bereits ein rechtlich vollziehbarer Bescheid vorlag. Hinzu kommen 476 weitere gescheiterte Abschiebungen aufgrund sogenannter Vollzugshindernisse im selben Zeitraum. Damit konnten allein im Jahr 2025 bis Ende Oktober insgesamt 845 Abschiebungen nicht durchgeführt werden.
Zu den häufigsten Vollzugshindernissen im Jahr 2025 zählten laut der Senatsantwort „sonstige Gründe“ (251 Fälle), Kirchenasyl (27 Fälle) und Flugausfälle (zehn Fälle). Bei den am Tag der Rückführung gescheiterten Maßnahmen wurden insbesondere das Nichtantreffen der betroffenen Personen (192 Fälle), weitere nicht näher bezeichnete Gründe (107 Fälle), Widerstand gegen die Abschiebung (28 Fälle) und gesundheitliche Gründe (23 Fälle) genannt.
Trotz der hohen Zahl gescheiterter Rückführungen wurden in Hamburg auch Abschiebungen vollzogen. Im Jahr 2023 betraf dies 191 verurteilte Straftäter, 2024 waren es 270 und bis zum 30. Oktober 2025 weitere 228 Personen. Zum Stichtag, dem 4. Dezember 2025, befanden sich 58 ausreisepflichtige Personen in Hamburger Justizvollzugsanstalten in Strafhaft. Neun weitere Personen waren in Abschiebungshaft untergebracht. In Untersuchungshaft saß zu diesem Zeitpunkt keine ausreisepflichtige Person.
Senat verweist auf fehlende Daten
Der Senat betont, dass verschiedene behördenübergreifende Instrumente wie die „Gemeinsame Ermittlungs- und Rückführungsgruppe ausländischer Straftäter“ (GERAS) und die „Taskforce Rückführung“ eingesetzt werden, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen voranzutreiben. Strukturelle Defizite bei der Ausländerbehörde, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Justizvollzug sieht der Senat nicht. Mit 695 vollzogenen Abschiebungen bis Ende Oktober stehe Hamburg im Bundesländervergleich „sehr gut da“.
Kritik aus der Opposition
Die veröffentlichten Zahlen stoßen bei der AfD hingegen auf scharfe Kritik. Der AfD-Fraktionschef Nockemann bezeichnete die Zahlen von 108 Intensivtätern und 845 gescheiterten Abschiebungen als „ein asylpolitisches Armutszeugnis und eine Gefahr für die Innere Sicherheit in Hamburg“. Der rot-grüne Senat versage auf ganzer Linie, so der Vorwurf. „Wer trotz vollziehbarer Bescheide nicht handelt, verliert die Kontrolle und setzt die Bürger einem hohen Sicherheitsrisiko aus“, warnt er. Hamburg brauche konsequente Abschiebungen, klare Zuständigkeiten und eine knallharte Null-Toleranz-Praxis gegenüber ausreisepflichtigen Migranten und Intensivtätern, fordert Nockemann.




