Deutschlands Waffenexporte nach Israel bereits bei 485 Mio. Euro
Fast eine halbe Milliarde Euro – so viel hat die Bundesregierung seit Oktober 2023 für Waffenexporte nach Israel genehmigt. Trotz internationaler Kritik beruft sie sich auf Einzelfallprüfungen und außenpolitische Erwägungen.
Zu den Lieferungen Deutschlands an Israel zählen Feuerwaffen, Munition, Spezialausrüstungen, elektronische Systeme sowie gepanzerte Fahrzeuge. (Symbolbild)
© IMAGO / Steinsiek.chBerlin. – Seit Beginn des Gaza-Kriegs am 7. Oktober 2023 hat die Bundesregierung umfangreiche Waffenexporte nach Israel genehmigt. Innerhalb von knapp 19 Monaten wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Gesamtwert von 485.103.796 Euro erteilt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
Rüstungslieferungen mit breitem Spektrum
Laut Bundesregierung betreffen die genehmigten Lieferungen eine Vielzahl von Kategorien der Ausfuhrliste – von A0001 bis A0022, mit Ausnahme der Positionen A0012 und A0020. Diese Nummern umfassen nahezu das gesamte Spektrum moderner militärischer Ausrüstung. Dazu zählen Feuerwaffen, Munition, Waffenteile, Spezialausrüstungen für Heer und Marine, elektronische Systeme sowie gepanzerte Fahrzeuge.
Die Bundesregierung macht keine konkreten Angaben zu Stückzahlen oder Empfängern. Eine detailliertere Auskunft würde laut Begründung Rückschlüsse auf den konkreten Bedarf des Empfängerlandes zulassen und könne somit „negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland“ haben. Deshalb beruft sich die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014, das eine Verweigerung der Auskunft aus Gründen des Staatswohls erlaubt.
Sorgfältige Einzelfallprüfung als Grundsatz
Trotz der hohen Gesamtsumme verteidigt die Bundesregierung ihr Vorgehen. Demnach würden Genehmigungen „im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen“ erteilt. Dabei würden sowohl nationale Rechtsgrundlagen als auch internationale Regelwerke, wie der „Gemeinsame Standpunkt“ der EU zu Rüstungsexporten und der Waffenhandelsvertrag (ATT), berücksichtigt. Die Bundesregierung betont, dass bei der Exportprüfung stets auch das Risiko möglicher Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht berücksichtigt werde. Dies gelte ausdrücklich auch für Lieferungen an Israel.
Internationale Kritik und Menschenrechtsfragen
Die Kleine Anfrage der Linken stand im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme israelischer Militäroperationen in Gaza ab dem 18. März 2025. Unter Berufung auf Berichte von Menschenrechtsorganisationen sowie der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese wurden darin Vorwürfe bis hin zum Völkermord gegen Israel thematisiert.
Auf die Frage, ob deutsche Waffen bei möglichen Kriegsverbrechen zum Einsatz kommen könnten, verweist die Bundesregierung auf ihre Einzelfallprüfung. Eine unmittelbare Verantwortung für den Waffeneinsatz in Konfliktzonen wie dem Gazastreifen sieht sie offenbar nicht.
Auch auf die Frage nach den Konsequenzen aus Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen israelische Regierungsmitglieder antwortet die Bundesregierung zurückhaltend. Stellungnahmen der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags würden zwar zur Kenntnis genommen, jedoch nicht kommentiert.