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Blockade im Nationalrat: Keine Mehrheit für FPÖ-Antrag gegen Debanking

Der Vorstoß der FPÖ, politisch motivierte Kontokündigungen gesetzlich zu verbieten, scheiterte im Nationalrat an der Blockade der anderen Fraktionen.

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Blockade im Nationalrat: Keine Mehrheit für FPÖ-Antrag gegen Debanking

Der Antrag war von der freiheitlichen Abgeordneten Elisabeth Heiß eingebracht worden.

© Screenshot Youtube

Wien. – Ein Vorstoß der FPÖ, politisch motivierte Kontokündigungen durch Banken gesetzlich zu verbieten, ist im Nationalrat gescheitert. Die Freiheitlichen hatten in einem Entschließungsantrag Maßnahmen gegen das sogenannte Debanking gefordert, fanden aber bei den anderen Fraktionen keine Mehrheit.

FPÖ sieht Gefahr für Meinungs- und Pressefreiheit

Die FPÖ hatte in ihrem Antrag vor einer Bedrohung der Meinungsfreiheit durch die Debanking-Praxis gewarnt, bei der Banken Konten von Personen, Unternehmen oder Medien aus politischen Gründen gekündigt werden. Besonders betroffen seien alternative und patriotische Medien, hieß es in dem Antrag. Immer wieder komme es vor, dass kritische Bürger und unabhängige Medien dafür, dass sie unangenehme Fragen stellen, mit der Kündigung von Konten bestraft würden, kritisierte FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß. Erst im vergangenen November hatte es auch FREILICH getroffen. Die Partei forderte ein gesetzlich verankertes Recht auf ein Bankkonto für alle, unabhängig von der politischen Gesinnung, und ein Verbot politisch motivierter Kontokündigungen.

Forderung nach gesetzlichem Schutz

Im Entschließungsantrag der FPÖ heißt es wörtlich: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, den bedenklichen Entwicklungen im Bereich des Debankings entgegenzusteuern und dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte sicherstellt: 1. Recht auf ein Bankkonto: Jede natürliche und juristische Person muss das Recht haben, ein Bankkonto zu führen, unabhängig von politischer oder weltanschaulicher Gesinnung. 2. Verbot politisch motivierter Kontokündigungen: Banken dürfen Konten von Privatpersonen oder Vereinen nicht aufgrund politisch unliebsamer Meinungsäußerungen oder publizistischer Tätigkeiten kündigen. 3. Stärkung der Meinungs- und Pressefreiheit: Maßnahmen, die eine finanzielle Diskriminierung politisch nonkonformer Akteure ermöglichen, müssen rechtlich unterbunden werden.“

Kritik von anderen Fraktionen

Die anderen Fraktionen lehnten den FPÖ-Antrag ab und verwiesen auf bestehende Regelungen sowie die Vertragsfreiheit von Banken. „Debanking“ bedeute, dass Banken Kunden aus politischen Gründen ein Konto verweigern, sagte Gudrun Kugler (ÖVP). Ein solcher Schritt sei rechtswidrig, da das Recht auf freie Meinungsäußerung bestehe. Für natürliche Personen sichere das Recht auf ein Basiskonto den Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen. Bei juristischen Personen gelte jedoch die Vertragsfreiheit, weshalb ein gesetzlicher Kontrahierungszwang nicht gerechtfertigt sei.

Die SPÖ warf der FPÖ hingegen vor, den Antrag politisch zu instrumentalisieren. Für sie sei „auffällig“, dass die FPÖ bei alternativen Medien plötzlich eine Einschränkung der Pressefreiheit orte, sagte Pia Maria Wieninger (SPÖ), die auch die in dem Antrag erwähnten Medien kritisierte, die von Debanking betroffen waren. Bernhard Höfler (ebenfalls SPÖ) sprach von einem „politische[n] Schauspiel“.

NEOS und Grüne: Basiskonto ausreichend

Auch NEOS und Grüne sahen keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung. Die FPÖ wolle mit ihrem Antrag suggerieren, dass Kontokündigungen aus politischen Gründen in Österreich weitverbreitet seien, sagte Christoph Pramhofer (NEOS). Das bestehende Recht auf ein Basiskonto biete ausreichend Schutz, während die FPÖ-Forderung die Vertragsfreiheit unzulässig einschränken würde, so die Kritik. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte, dass im Falle von juristischen Personen das Prinzip der Vertragsfreiheit gelten müsse. Sie warf der FPÖ vor, wirtschaftsliberale Prinzipien zu missachten.

Regierung: Recht auf Basiskonto gesichert

Staatssekretär Jörg Leichtfried wies darauf hin, dass das Verbraucherzahlungskontengesetz bereits ein Recht auf ein Basiskonto für natürliche Personen garantiert. „Selbstverständlich nicht akzeptabel und gesetzeswidrig wäre es, wenn Menschen aus politischen Gründen das Konto gekündigt werden sollte“, betonte er. Für juristische Personen sei die Regelung über den freien Markt aber sinnvoll. Wenn es Missstände gebe, müssten diese behoben werden.

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