Freilich #35: Und tschüss!

Antrag eingebracht: AfD fordert Stopp von Sozialleistungen bei Haftbefehlen

Die AfD will, dass Personen mit einem offenen Haftbefehl künftig keine staatlichen Sozialleistungen mehr erhalten. Im Zentrum des Antrags steht der Vorwurf, der Staat ermögliche dadurch Missbrauch auf Kosten der Steuerzahler.

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Antrag eingebracht: AfD fordert Stopp von Sozialleistungen bei Haftbefehlen

Die AfD ist der Ansicht, dass derzeit eine gravierende strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung besteht, die den Missbrauch des Sozialstaats ermögliche.

© IMAGO / Metodi Popow

Berlin. – Die Alternative für Deutschland möchte erreichen, dass Menschen mit einem offenen Haftbefehl künftig kein Bürgergeld und keine weiteren Sozialleistungen mehr erhalten. Ein entsprechender Antrag wurde am Donnerstag im Deutschen Bundestag beraten und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Partei ist der Ansicht, dass es eine gravierende strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung gibt, die den Missbrauch des Sozialstaats ermögliche.

Tausende offene Haftbefehle

Den Angaben der Antragsteller zufolge werden in Deutschland derzeit mehr als 148.000 Personen mit Haftbefehl gesucht. Davon entfielen etwa 88 Prozent auf ausländische Staatsangehörige, heißt es im Antrag. Trotz eines solchen Haftbefehls können Betroffene bislang weiterhin Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Zwischen Polizei, Justiz und Sozialbehörden gebe es in diesen Fällen keinen Datenaustausch.

Die AfD kritisiert, dass sich Straftäter so dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt werden. Eine solche Alimentation untergrabe das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und führe zu einer nicht hinnehmbaren Fehlverwendung von Steuergeldern, heißt es dazu weiter.

Automatischer Leistungsausschluss gefordert

Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, um Leistungsausschlüsse gesetzlich zu verankern. Demnach sollen Personen, gegen die ein Haftbefehl zur Untersuchungshaft oder zur Strafvollstreckung vorliegt, grundsätzlich keine Leistungen mehr erhalten. Dies betrifft Bürgergeld, Sozialhilfe sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Bei Haftbefehlen wegen Erzwingungs-, Ordnungs- oder Hauptverhandlungshaft ist eine „vorläufige Zahlungseinstellung“ vorgesehen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Auch Ausländer, die aufgrund des Aufenthaltsgesetzes per Haftbefehl gesucht werden, sollen von Asylbewerberleistungen ausgeschlossen werden. Zusätzlich verlangt die Fraktion ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Justiz und Sozialbehörden, um Informationen über Haftbefehle automatisch zu übermitteln.

Lücken im bestehenden Recht

Es existieren zwar bereits gesetzliche Möglichkeiten, Leistungen in bestimmten Fällen auszuschließen, etwa bei tatsächlicher Inhaftierung oder fehlender Erreichbarkeit. Diese reichen nach Auffassung der AfD jedoch nicht aus. Ohne eine gesetzliche Mitteilungspflicht der Justiz blieben Sozialbehörden oft im Unklaren darüber, ob gegen eine Person ein Haftbefehl vorliegt.

Die geplante Mitteilungspflicht soll die Grundlage für eine Leistungsaussetzung bilden, bis die Betroffenen ihre Erreichbarkeit zweifelsfrei nachgewiesen haben. Dadurch soll die Verwaltungspraxis vereinfacht, Rechtsunsicherheit reduziert und die Missbrauchsanfälligkeit verringert werden.

Auch Freigänger betroffen

Die AfD will zudem Freigänger, also Inhaftierte, die außerhalb der Anstalt arbeiten, vom Bürgergeld ausschließen. „Wer in einer Haftanstalt untergebracht ist – egal ob in Untersuchungshaft, Strafhaft oder einer anderen Form richterlich angeordneter Freiheitsentziehung – erhält seinen Lebensunterhalt durch die Justizvollzugsanstalt“, heißt es dazu im Antrag. Es sei schwer zu vermitteln, warum diese Personen zusätzlich steuerfinanzierte Leistungen erhalten sollten.

Schließlich sollen die sogenannten „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ gemäß § 67 SGB XII künftig nur noch als Darlehen gewährt werden. Das betrifft beispielsweise Fälle, in denen durch eine Haft die Wohnung gefährdet ist. Die AfD begründet diesen Schritt mit Gerechtigkeitserwägungen: „Es ist nicht akzeptabel, die Eigenverantwortung eines Inhaftierten für seine Wohnung auf den Steuerzahler abzuwälzen.“

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