Freilich #36: Ausgebremst!

Schwerin: Linker Täter kommt nach Angriff auf AfD-Politiker mit Bewährung davon

Ein Angriff auf den AfD-Abgeordneten Martin Schmidt endet für den Täter nun mit einer Bewährungsstrafe. Der Angreifer aus dem linken Spektrum muss zudem Schmerzensgeld zahlen und eine Spende leisten.

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Schwerin: Linker Täter kommt nach Angriff auf AfD-Politiker mit Bewährung davon

Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Schmidt einigermaßen zufrieden und sprach von einem „halbwegs fairen Urteil“.

© IMAGO / BildFunkMV

Schwerin. – Das Amtsgericht Schwerin hat am Dienstag ein Urteil gegen einen Mann aus dem linken Spektrum gefällt. Dieser hatte vor rund eineinhalb Jahren den AfD-Landtagsabgeordneten Martin Schmidt in einer Bar angegriffen. Dabei warf der Täter einen schweren Aschenbecher aus Glas auf den Politiker. Schmidt musste mit einer Platzwunde im Krankenhaus behandelt werden.

Das Gericht verurteilte den 52-jährigen Busfahrer wegen gefährlicher Körperverletzung und öffentlicher Beleidigung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Verletzt der Mann die Bewährungsauflagen, drohen ihm zehn Monate Haft. Der Mann muss außerdem die Prozesskosten tragen, dem Opfer 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und zusätzlich 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein spenden, wie die AfD in einer Presseaussendung mitteilte.

„Politische Gewalt ist niemals eine Lösung“

Nach der Urteilsverkündung zeigte sich das Opfer des Angriffs erleichtert. „Ich bin erleichtert, dass ein halbwegs faires Urteil gesprochen wurde“, so Schmidt. Politische Gewalt sei niemals eine Lösung. „Nur weil man die Meinung eines anderen nicht teilt, darf man nicht zu Gewalt greifen. In einer Demokratie darf man streiten, auch mal laut werden, diskutieren. Aber die Grenze liegt dort, wo Gewalt gegen Andersdenkende beginnt“, erklärte der AfD-Abgeordnete.

Auch der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer, äußerte sich zu dem Urteil. „Das Urteil setzt ein Zeichen, dass solche Übergriffe nicht ungeahndet bleiben. Wer politische Gegner einschüchtert, greift nicht nur eine Partei, sondern einen Menschen an“. Zudem werde man sich weiter dafür einsetzen, dass Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit als Grundlagen eines demokratischen Miteinanders unangefochten bleiben.

Hintegrund zum Urteil

Doch was war in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2024 kurz nach Mitternacht in der Kneipe passiert? Den übereinstimmenden Schilderungen der gehörten Zeugen zufolge fand in einer Gaststätte in Schwerin ein Karaoke-Abend statt. Unter den etwa 30 Gästen im Raum befanden sich auch mehrere AfD-Anhänger. Einer von ihnen sang, woraufhin der Angeklagte, der ein T-Shirt mit einer politisch linken Aufschrift trug, applaudierte. Schmidt sagte ihm nach eigener Aussage, er jubele da gerade einem AfD-Politiker zu.

Er habe damit eine witzige Bemerkung machen wollen, sagte Schmidt vor Gericht. Allerdings rastete der Angeklagte aus, beschimpfte den Abgeordneten und seine Freunde als „Nazis“ und warf schließlich den Aschenbecher. Mehrere Stunden nach dem Zwischenfall wurde beim Täter ein Alkoholwert von 1,6 Promille festgestellt. In der Verhandlung berief sich der Mann, der keine Vorstrafen hat, teilweise auf Erinnerungslücken.

Sein Verteidiger sagte der Deutschen Presse-Agentur, man werde gegen das Urteil keine Berufung einlegen. Auch der Staatsanwalt erklärte, dass er dies wahrscheinlich ebenfalls nicht tun werde, wie der Nordkurier berichtet.

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