Schweiz: Asylbewerber müssen ab 2025 ihre Smartphones offenlegen

Ab 2025 tritt in der Schweiz eine neue Regelung in Kraft: Asylbewerber müssen unter bestimmten Bedingungen ihre Smartphones offenlegen. Die Maßnahme dient der Identitätsprüfung, ist aber nur bedingt für die Terrorabwehr relevant.

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Schweiz: Asylbewerber müssen ab 2025 ihre Smartphones offenlegen

Flüchtlingsunterkunft (Symbolbild).

© IMAGO / biky

Bern. – Laut einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung wird im Frühjahr 2025 eine wichtige Neuerung im Schweizer Asylrecht in Kraft treten: Asylsuchende müssen unter bestimmten Bedingungen ihre Smartphones offenlegen. Die Maßnahme, mit der Identität und Herkunft von Asylbewerbern besser überprüft werden sollen, habe aber nur begrenzte Auswirkungen auf die Terrorabwehr, schreibt die NZZ.

Ab dem 1. April 2025 können die Schweizer Behörden dem Staatssekretariat für Migration (SEM) unter strengen Voraussetzungen erlauben, die Smartphones von Asylsuchenden zu durchsuchen. Damit sollen die Identität, die Nationalität und der Reiseweg der Asylsuchenden genauer festgestellt werden. Das Parlament hatte bereits vor drei Jahren beschlossen, dass solche Maßnahmen notwendig sind, da viele Asylbewerber keine gültigen Papiere vorweisen können oder wollen.

Einschränkungen bei der Nutzung von Handydaten

Trotz der neuen Regelung ist die Nutzung von Handydaten zur Terrorabwehr in der Praxis eingeschränkt. Die Zugriffsrechte auf Smartphones sind bewusst restriktiv gestaltet, um die Privatsphäre der Asylbewerber zu schützen. So dürfen die Daten nur ausgewertet werden, wenn die Identität oder Herkunft nicht auf andere Weise festgestellt werden kann. Eine systematische Suche nach dschihadistischen Inhalten ist explizit nicht vorgesehen.

Das SEM betont, dass es keine systematische Auswertung der Daten nach terroristischen Inhalten geben werde. Solche seien nur bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat zulässig. Eine umfassende Datenanalyse ohne konkrete Hinweise auf eine unmittelbare Bedrohung sei mit den Grundrechten nicht vereinbar.

Zufallsfunde und deren Behandlung

Stößt das SEM zufällig auf Hinweise auf terroristische Aktivitäten, ist es verpflichtet, den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu informieren. Der NDB übernimmt dann die weitere Abklärung und allfällige Ermittlungen. Diese Regelung soll den Datenschutz gewährleisten, ohne die Sicherheitsinteressen zu vernachlässigen.

Amnesty International hat die geplante Regelung scharf kritisiert. Die Menschenrechtsorganisation warnt davor, dass die digitale Kontrolle von Asylsuchenden zu weiterer Ausgrenzung und Diskriminierung führen könnte. Laut Beat Gerber, Mediensprecher von AI Schweiz, könnten solche Maßnahmen die Bewegungsfreiheit insbesondere von schwarzen, muslimischen und anderen Migranten und Asylsuchenden massiv einschränken. AI argumentiert, dass diese Art der Überwachung die Rechte der Betroffenen untergräbt, da sie kaum rechtliche Möglichkeiten haben, sich gegen solche Eingriffe zu wehren.

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