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Sachsen-Anhalt will islamische Tuchbestattung erlauben

In Sachsen-Anhalt sollen künftig auch islamgerechte Tuchbestattungen gesetzlich erlaubt sein. Damit beerdige die CDU erneut ein Stück christlich-abendländischer Kultur, so die Kritiker.

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Sachsen-Anhalt will islamische Tuchbestattung erlauben

Mit der Änderung der bisherigen Regelung sollen auch religiös motivierte Bestattungsformen wie im Islam ermöglicht werden.

© IMAGO / Funke Foto Services

Magdeburg. – Die Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt will die gesetzlichen Regelungen für Bestattungen ändern. Künftig sollen Bestattungen im Leichentuch möglich sein, was bisher nicht erlaubt war. Die CDU, die bislang am sogenannten Sargzwang festhielt, konnte den Kurswechsel laut der AfD nur durch einen politischen Kompromiss durchsetzen: Sie habe für ihre Zustimmung von der SPD die Zusage erhalten, die Prüfrechte des Landesrechnungshofes bei Sozialverbänden auszuweiten. Der Gesetzentwurf wird nun im Sozialausschuss beraten.

AfD übt scharfe Kritik

Deutliche Kritik an der Einigung kommt von der AfD. Fraktionschef Oliver Kirchner spricht von einem politischen Versagen der CDU: „Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die CDU gegen ihren Juniorpartner SPD nicht ohne einen solchen Tauschhandel durchsetzen konnte.“

Kirchner sieht in dem geplanten Gesetzesentwurf außerdem einen weiteren Verlust kultureller Identität: „Mit dieser sogenannten interkulturellen Öffnung beerdigt die CDU abermals ein Stück christlich-abendländischer Kultur.“ Hintergrund der geplanten Änderung ist der Wunsch, auch religiös motivierte Bestattungsformen wie im Islam zu ermöglichen, bei denen die Verstorbenen traditionell in einem Tuch bestattet werden.

Zweifel an der Integrationsbereitschaft

Für die AfD sei dies das falsche Signal. „Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem Zuzug von Menschen aus anderen Kulturkreisen. Doch wir wissen, der Großteil dieser Menschen ist illegal eingereist und müsste schon längst wieder die Heimreise hinter sich und keine kulturelle Öffnung vor sich haben“, so Kirchner.

Stattdessen fordert er die Einhaltung bestehender Normen durch Zuwanderer: „Darüber hinaus ist von jedem, der in ein fremdes Land einwandert, zu erwarten, sich vorher mit den geltenden Gesetzmäßigkeiten auseinanderzusetzen.“

Ausnahmen bisher nur eingeschränkt erlaubt

Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Verstorbene in Deutschland nur im Sarg überführt und bestattet oder eingeäschert werden. Allerdings sieht das Gesetz gewisse Spielräume für religiöse Ausnahmen vor – etwa bei nachgewiesenen Glaubensregeln. So hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Jahr 2020 entschieden, dass eine Bestattung ohne Sarg nur dann zulässig ist, wenn die Religionsgemeinschaft dies verbindlich vorschreibt.

Einige Friedhöfe – etwa in Ludwigshafen, Landau oder Schifferstadt – bieten bereits seit längerem Grabfelder mit Ausrichtung nach Mekka an. Dort sind Tuchbestattungen nach muslimischem Ritus unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und die jeweilige Friedhofssatzung dies zulässt.

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