Sachsen-Anhalt kürzt Asylbewerberleistungen bei Arbeitsverweigerung um die Hälfte

In Sachsen-Anhalt wurden die Leistungen für Asylbewerber, die Arbeitsangebote ablehnen, stark gekürzt. Die Maßnahmen sorgen für heftige Diskussionen im Landtag.

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Sachsen-Anhalt kürzt Asylbewerberleistungen bei Arbeitsverweigerung um die Hälfte

Asylheim (Symbolbild).

© IMAGO / lausitznews.de

Magdeburg. – In mehreren Landkreisen Sachsen-Anhalts wurden die Leistungen für Asylbewerber, die angebotene Arbeitsgelegenheiten nicht annehmen, drastisch gekürzt. Die Maßnahmen sorgen für heftige Diskussionen, vor allem im Landtag, wo die AfD auf eine flächendeckende Arbeitspflicht drängt. Kritiker warnen dagegen vor einer Aushöhlung des Existenzminimums und sprechen von einer politischen Instrumentalisierung.

Wie die Landkreise Burgenland, Mansfeld-Südharz und Stendal bestätigten, ist es bereits zu erheblichen Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber gekommen. Im Burgenlandkreis sind Asylbewerber aufgerufen, bei der Pflege von öffentlichen Grünflächen, Friedhöfen und Reinigungsarbeiten zu helfen. „28 Teilnehmer sind derzeit aktiv, 32 haben die Arbeit verweigert“, sagte eine Sprecherin des Landkreises. Für ihre Arbeit erhalten die Asylbewerber einen Stundenlohn von 80 Cent. Die Geschäftsführerin des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Ariane Berger, betonte, es gehe auch darum, „Struktur in den Alltag der Asylbewerber zu bringen“ und pragmatische Ansätze zu finden, um sie schneller in Arbeit zu integrieren.

Rechtliche Bedenken gegen drastische Kürzungen

Im Landkreis Mansfeld-Südharz halfen Asylbewerber bei der Beseitigung von Sandsäcken nach dem Helme-Hochwasser. 64 Personen wurden zur Arbeit verpflichtet, 39 kamen der Aufforderung nach. 25 Asylsuchende verweigerten jedoch die Mithilfe, neun davon mit triftigen Gründen. Die übrigen 16 mussten Leistungskürzungen hinnehmen. So wurde die finanzielle Unterstützung für alleinstehende Erwachsene von 460 Euro auf 228 Euro gekürzt – eine Kürzung um mehr als 50 Prozent für drei Monate.

Die Kürzung der Leistungen um mehr als die Hälfte stößt auf Kritik. Es wird bezweifelt, dass sie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. Die Verfassungsrichter hatten in einem Urteil klargestellt, dass das Existenzminimum gesichert sein muss. Kritiker argumentieren, dass die ohnehin knappen Asyl-Regelleistungen nicht noch weiter gekürzt werden dürften.

AfD fordert bundesweite Arbeitspflicht

Im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die AfD eine flächendeckende Arbeitspflicht für Asylbewerber gefordert. „Wir brauchen es überall“, sagte der Co-Fraktionsvorsitzende Ulrich Siegmund und sprach sich gegen Alleingänge der Landkreise aus. Andere Parteien kritisierten die AfD. Sie betonten, dass Zwangsarbeit keine Lösung sei, sondern der Fokus auf einer schnellen Integration und der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse liegen müsse.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) befürwortet Leistungskürzungen und hat einen Leitfaden vorgestellt, der Kommunen helfen soll, Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber besser zu nutzen. Sie sieht in den Maßnahmen ein legitimes Mittel, um die Annahme von Arbeitsgelegenheiten zu fördern. Zieschang verwies darauf, dass in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, insbesondere in der Hauptstelle in Halberstadt und den Außenstellen, bereits zahlreiche Flüchtlinge Arbeitsgelegenheiten wahrnehmen.

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