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„Rechtsextrem“: Das bedeutet die Aufwertung der AfD im Einzelnen

Der Inlandsgeheimdienst Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am letzten Freitag die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Jonas Greindberg bewertet die Entscheidung und beschreibt die Folgen für die AfD. 

Kommentar von
5.5.2025
/
5 Minuten Lesezeit
„Rechtsextrem“: Das bedeutet die Aufwertung der AfD im Einzelnen

Seit geraumer Zeit liegt die AfD in den Umfragen vor der Union. Doch nun schlug ihre Hochstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ hohe Wellen.

© IMAGO / Political-Moments

Der Vizepräsident des BfV, Sinan Selen, begründete die Entscheidung seiner Behörde in einer Pressemitteilung: „Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei.“

Bemerkenswert an dieser Pressemitteilung ist die Fokussierung auf einen einzigen Aspekt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: die Menschenwürde. Die Obsession des türkeistämmigen Selen mit einer angeblich muslimfeindlichen Haltung der AfD war auch der Spiegel-Journalistin Melanie Amann aufgefallen.

Eine politische Entscheidung

Die Hochstufung kommt wenige Tage, nachdem die AfD in Umfragen die Union als beliebteste Partei überholt hat (FREILICH berichtete). Die Signalwirkung an den designierten Innenminister, Alexander Dobrindt (CSU), durch seine scheidende Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) dürfte klar sein: Wer in der kommenden Legislatur über die Brandmauer klettert, lässt sich mit Verfassungsgegnern und Menschenfeinden ein. 

Wie dürftig das über 1.000 Seiten starke Geheimgutachten ist, auf das das BfV seine Hochstufung stützt, zeigen drei Aussagen von AfD-Politikern, die das Amt an die Welt durchgestochen haben sollen: So hatte Hannes Gnauck gefordert, man müsse wieder entscheiden können, wer zum deutschen Volk gehöre. Ethnische Deutsche hätten untereinander mehr Gemeinsamkeiten als mit Syrern und Afghanen.

Die Aufnahme von Gnaucks Aussage in das Geheimgutachten ist ein bemerkenswerter Vorgang: Denn die Entscheidung, ob der Erwerb der Staatsbürgerschaft an die Abstammung oder den Geburtsort geknüpft werden soll, obliegt unstreitig dem Gesetzgeber. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag in seinem Urteil vom Mai 2006 in dieser Frage einen weiten Gestaltungsspielraum eingeräumt, solange eingebürgerte Migranten nicht willkürlich zu Bürgern zweiter Klasse degradiert werden.

Dies wird aber weder von der AfD noch von Gnauck in seiner zitierten Äußerung gefordert. Gnaucks Feststellung, dass es einen Unterschied zwischen der Abstammungsgemeinschaft der Deutschen (ethnos) und der Gesamtheit der deutschen Staatsbürger (demos) gibt, ist eine Tatsache. Und kein Beleg für vermeintlich verfassungsfeindliche Haltung.

Weiteren Anstoß nahm Selens Amt an Dennis Hohlochs Gleichsetzung von Multikulti mit zunehmender Gewalt. Auch Martin Reichardts Aussage, die Migrationspolitik habe zum Import von Menschen aus „zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen“ geführt, schaffte es in das Gutachten.

Diese Aussagen polarisieren. Es ist auch verständlich, dass eingebürgerte Migranten aus islamischen Ländern daran Anstoß nehmen können. Anders als es das BfV in seiner Pressemitteilung behauptet, schüren Hohloch und Reichardt mit diesen Äußerungen keineswegs nur „irrationale Ängste“.

Denn: Ausländer aus mehrheitlich islamischen Ländern waren 2024 im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil bis zu siebenmal häufiger tatverdächtig bei Sexualdelikten als Deutsche. Auch bei Straftaten wie Menschenraub und Kinderhandel, die im Westen als besonders schwerwiegender Zivilisationsbruch gelten, sind Tatverdächtige aus islamischen Ländern im Vergleich mit Deutschen bis zu 28-mal häufiger vertreten. Gerade im politischen Meinungskampf muss es möglich sein, solche unbequemen Tatsachen auch in überspitzter und verletzender Form zu äußern.

Auf dem linken Auge blind

Nancy Faeser behauptete gegenüber der Presse, das BfV habe seine Hochstufung eigenständig vorgenommen. Dem widerspricht die Bild. Das Boulevardblatt schreibt, Faeser habe „massiv auf die Tube“ gedrückt, um die Hochstufung noch vor Amtsantritt der schwarz-roten Bundesregierung vorzunehmen.

Faesers Umgang mit der Linkspartei deutet darauf hin, dass die SPD-Politikerin ihren Geheimdienst für den Kampf gegen die politische Konkurrenz instrumentalisiert hat. Im April 2021 veröffentlichte der Bundesvorstand der Linkspartei auf der eigenen Netzseite eine Solidaritätserklärung mit der linksextremistischen „Hammerbande“. Zwei Monate später schrieb Faeser in einem Gastbeitrag für das linksradikale Magazin antifa, der Kampf gegen Rechts gehöre zur „politischen DNA“ ihrer Partei.

Die Hammerbande hat bislang ein gutes Dutzend Anschläge auf politische Dissidenten verübt. Im ostdeutschen Eilenburg stürmten als Polizisten verkleidete Mitglieder der Hammerbande das Haus eines Nationalisten und zertrümmerten seine Sprunggelenke mit Nothämmern. In Budapest schlichen sich 15 maskierte Hammer-Terroristen an einen Mann heran und brachten ihn mit Schlagstockhieben auf dem Hinterkopf zu Boden. Nachdem sie das Opfer mit Hieben und Tritten traktiert hatten, sprühten die Extremisten dem blutüberströmten Mann Pfefferspray ins Gesicht und flüchteten.

Laut Generalbundesanwalt lehnt die Hammerbande den demokratischen Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ab. Obwohl die Rädelsführerin der Hammerbande im März 2025 rechtskräftig zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde, hat die Linkspartei ihre Solidaritätserklärung bis heute nicht zurückgenommen.

Trotzdem wird die Gesamtpartei vom BfV nicht einmal als linksextremistischer Verdachtsfall geführt. Stattdessen wurde Gregor Gysi, der zuletzt mit einem bizarren Sturmhaubenvideo von sich reden machte, entgegen der parlamentarischen Tradition zum Alterspräsidenten des Bundestages gewählt.

Ein Angriff auf den Rechtsstaat

Rechtsstaatlichkeit und Demokratieprinzip sind neben der Menschenwürde die zentralen Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die das BfV eigentlich schützen soll. Matthias Brodkorb kritisiert in Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? (FREILICH hat es rezensiert), dass gegen die nachrichtendienstliche Überwachung kein Widerspruch möglich ist. Damit wird den Überwachten das verfassungsmäßige Recht auf den gesetzlichen Richter entzogen.

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages, das die von BfV-Vize Sinan Selen verantworteten nachrichtendienstlichen Überwachungsmaßnahmen prüfen soll, ist als Machtinstrument des „Parteienstaates“ vollkommen ungeeignet, den überwachten AfD-Mitgliedern zu ihrem Recht zu verhelfen. Denn der Parteienstaat verhindert in Verletzung der parlamentarischen Tradition, dass AfD-Abgeordnete in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt werden können. 

Melanie Amann betonte im Presseclub, dass sich im 1.000-seitigen Geheimgutachten wohl auch Informationen befinden, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden. Das wäre nicht weniger als eine Schande für den Rechtsstaat: Denn das weisungsgebundene BfV kriminalisiert öffentlichkeitswirksam die größte Oppositionspartei, ohne dass sich die AfD inhaltlich gegen die kafkaesken Vorwürfe wehren kann. Hinzu kommt, dass die Legalität der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse des Geheimgutachtens nicht überprüfbar ist, weil dem Überwachten der Schutz durch den gesetzlichen Richter entzogen wurde.

Mitglieder und Mitarbeiter

Unmittelbare Folgen dürfte die Hochstufung zunächst für die Mitglieder und das Personal der AfD haben. Vor allem im Westen dürfte sich nun Unruhe breit machen: Die Welt berichtet, dass mehrere Innenminister nun ihre Landespolizeien nach politisch unliebsamen Kollegen durchforsten wollen. Gegen rund 200 Polizeibeamte werde bereits wegen Rechtsextremismusverdacht ermittelt.

Die antipatriotische Gesinnungsschnüffelei dürfte durch die Hochstufung nicht nur in den Polizeirevieren, sondern in allen Amtsstuben der Bundesrepublik einen kräftigen Schub erhalten. Das ist aus elitentheoretischer Sicht problematisch: Denn Beamte sind aufgrund ihres Wissens um Verwaltungsabläufe für die Oppositionsarbeit und – in noch höherem Maße – für die Regierungsarbeit unverzichtbar.

Die Hochstufung soll der AfD aber nicht nur den Zugang zu Herrschaftswissen erschweren, sondern auch kompetentes Personal entziehen. Bereits am 10. März 2025 hatte der Bundestag durch eine Änderung der Hausordnung die Möglichkeit geschaffen, Mitgliedern von Organisationen, die das BfV als extremistisch einstuft, im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung den Zugang zum Bundestag und entsprechend zu seinen IT-Systemen zu verwehren (FREILICH berichtete). Mit der Einstufung der AfD als „rechtsextremistisch“ hat die Bundestagsverwaltung nun ein faktisches Vetorecht gegen jeden Angestellten von Fraktionen und Abgeordneten mit AfD-Parteibuch. Denn wer keinen Zugang zur Bundestags-IT erhält, kann seinen Arbeitgeber im parlamentarischen Betrieb nicht effektiv unterstützen. 

Dies könnte zu der absurden Situation führen, dass ein AfD-Bundestagsabgeordneter aufgrund des hohen Schutzes des freien Mandats weiterhin Zugang zum Bundestag erhält, seine Mitarbeiter mit Parteibuch jedoch nicht. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Bundestagsverwaltung diese Hausordnungstricks anwenden wird. Ob Personal mit Verbindungen zum Linksextremismus aus dem Bundestag verbannt werden wird, ist jedoch mehr als fraglich.

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.
Über den Autor

Jonas Greindberg

Jonas Greindberg studierte Geschichte und Sinologie in Süddeutschland. Seit Oktober 2022 schreibt er für FREILICH über Hamburger Lokalpolitik, Kriminalität und Einwanderungspolitik.

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