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Nach Umfrage-Höhenflug: BfV stuft AfD als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein

Während die AfD in Umfragen bundesweit an der Spitze liegt, stuft der Verfassungsschutz die Partei nun offiziell als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein.

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Nach Umfrage-Höhenflug: BfV stuft AfD als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein

Mehrere Medien berichteten am Freitag über die Hochstufung.

© IMAGO / Metodi Popow

Berlin. – Die AfD, die in den letzten Umfragen als stärkste politische Kraft vor der Union lag, wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz nun als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, wie mehrere Medien am Freitag berichteten.

26 Prozent für die AfD – Union und SPD verlieren

Im jüngsten RTL/ntv-Trendbarometer kommt die AfD auf 26 Prozent und baut damit ihren Vorsprung aus. Die Union fällt um einen Punkt auf 24 Prozent, die SPD verliert ebenfalls einen Punkt und kommt nur noch auf 14 Prozent.

Getrübt wird der AfD-Höhenflug nun aber durch die Einstufungsberichte. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz bestünden keine Zweifel mehr, dass die Partei insgesamt „rechtsextremistisch“ sei. In der Pressemitteilung heißt es, die Anhaltspunkte hätten sich „verdichtet“. Für den Verfassungsschutz stehe damit fest, dass die AfD insgesamt „rechtsextremistisch“ und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei.

Mit der neuen Bewertung verschärft das Bundesamt seine Einschätzung deutlich. Grundlage ist ein über 1.000 Seiten starkes Gutachten, das Verstöße gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip dokumentieren soll.

Von Prüffall zur gesicherten Beobachtung

Bereits 2019 war die AfD auf Bundesebene als Prüffall eingestuft worden – damals durfte der Verfassungsschutz nur öffentliche Äußerungen von Funktionären sammeln. Ab 2021 galt die Partei dann als „rechtsextremistischer“ Verdachtsfall, was gerichtlich bestätigt wurde: zunächst vom Verwaltungsgericht Köln, dann vom Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2024.

Mit der damaligen Hochstufung wurden auch nachrichtendienstliche Mittel wie die Anwerbung menschlicher Quellen oder Finanzermittlungen zugelassen. Auch die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs war möglich, allerdings nur mit Zustimmung der G10-Kommission des Bundestages. An diesen Befugnissen ändert sich durch die jetzige Hochstufung nichts.

Urteil aus Münster forderte klare Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Verfassungsschutz um eine klare Aussage gebeten, ob sich der Verdacht gegen die AfD bestätigt. Diese Einschätzung liegt nun vor. Eine endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht zwar noch aus, dort geht es aber ausschließlich um Verfahrensfragen – nicht mehr um die inhaltliche Bewertung.

Die AfD hatte sich von Anfang an gegen die öffentliche Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst gewehrt und diese stets als politisch motiviert bezeichnet. Auch gegen die neue Einstufung wird die Partei voraussichtlich juristisch vorgehen.

Debatte um Parteiverbot neu entfacht

Die Neubewertung könnte eine neue Diskussion über ein Verbotsverfahren auslösen. Zwar ist die Einstufung als „erwiesen rechtsextremistisch“ keine Voraussetzung für ein Verbot, sie liefert aber neue politische Argumente. Ein Verfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung durch einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden.

Ein Vorstoß des CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz war im Januar an zu wenigen Unterstützern gescheitert. Dem Vernehmen nach hatte der Verfassungsschutz eine frühere Entscheidung auch deshalb vertagt, um die Chancengleichheit der Parteien im Bundestagswahlkampf nicht zu beeinflussen.

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