Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

Plagiatsverdacht gegen SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht

Neue Plagiatsvorwürfe erschüttern die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht. Gutachter Stefan Weber hat in ihrer Dissertation zahlreiche problematische Textparallelen festgestellt.

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Plagiatsverdacht gegen SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht

Der berüchtigte Plagiatsjäger Stefan Weber wirft Brosius-Gersdorf vor, in ihrer Dissertation plagiiert zu haben.

© IMAGO / Metodi Popow

Berlin. – Die geplante Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht sorgt seit mehreren Tagen für öffentliche Diskussionen. Die SPD hatte die Professorin für Öffentliches Recht als eine von zwei Kandidatinnen vorgeschlagen. Über deren Ernennung soll am Freitag im Bundestag entschieden werden. Während die SPD auf breite Unterstützung hofft, ist die Nominierung vor allem innerhalb der Union auf heftige Kritik gestoßen. Zudem hat eine Petition, die Brosius-Gersdorf verfassungswidrige Positionen etwa beim Lebensschutz und zur Abtreibung vorwirft, bis zum 11. Juli über 13.000 Unterzeichner erreicht. Am Donnerstag kamen dann auch noch Plagiatsvorwürfe hinzu.

Inhalte der Petition: Abtreibung, Gender, Impfpflicht

Im Zentrum der Kritik steht die Haltung der Juristin zu Abtreibungen. In einem früheren Aufsatz hatte sie Folgendes formuliert: „Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“ Und: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Die Petition interpretiert dies dahingehend, dass Brosius-Gersdorf es für verfassungskonform hält, „Abtreibung bis zum Tag der Geburt zu legalisieren“.

Zudem wird ihre Mitwirkung an einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung kritisiert. Diese strebt eine Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts an. Die Initiatoren der Petition vermuten ein strategisches Vorgehen der SPD: „Die Personalie Brosius-Gersdorf ist ein Schachzug der SPD, um das Bundesverfassungsgericht zu ihrem politischen Instrument zu machen.“

Kritik aus der Union – Zustimmung mit Vorbehalt

Die Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig von der CDU äußerte sich auf der Plattform X mit scharfen Worten über Frau Brosius-Gersdorf: „Frau Brosius-Gersdorf ist als Richterin am Bundesverfassungsgericht maximal ungeeignet und für jeden Demokraten unwählbar.“ Laut ZDF-heute gibt es innerhalb der Unionsfraktion Stimmen, die sie als „ultralinks“ einstufen.

Gleichzeitig gibt es innerhalb der Union auch differenziertere Stimmen. So sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Frau Brosius-Gersdorf ist keine Kandidatin der Union, aber eine respektable Kandidatin der SPD – und ganz sicher keine linksradikale Aktivistin.“

Plagiatsjäger Stefan Weber mischt sich ein

Nun erhält die Debatte eine neue Wendung. Der österreichische Plagiatsgutachter Stefan Weber hat der SPD-Kandidatin am Donnerstag Textplagiate in ihrer Dissertation vorgeworfen. Dabei vergleicht er die Arbeit von Frauke Brosius-Gersdorf mit der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf. Im konkreten Fall stellt Weber 23 Textparallelen zwischen den beiden Schriften fest, wie er auch auf X erklärt.

In dem dazugehörigen Blogbeitrag kritisiert Weber grundsätzlich die Zitierkultur in juristischen Qualifikationsschriften, die oft bloß aus Aneinanderreihungen von Normtexten und Gerichtsentscheidungen bestünden – und dabei nicht immer die geltenden Zitierregeln einhielten. „Die Regel mit der Wiedergabe im Konjunktiv 1 [wird] manchmal durchgehalten […] und manchmal nicht“, so Weber. Auch würden Quellenplagiate „immer wieder“ entdeckt, selbst bei Arbeiten, die er und sein Team vorab auf Bitten der Autoren prüften. Zudem traue er sich zu sagen: „Gesellschaftlich relevant sind diese Dissertationen kaum einmal.“

Wahl mit ungewissem Ausgang

Für die Wahl der Verfassungsrichter benötigt der Bundestag eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten sowie mindestens 316 Stimmen. Selbst mit den Grünen verfügen Union und SPD nicht über diese Mehrheit. Die Zustimmung aus den Reihen der AfD oder der Linken wäre zwar rechnerisch nötig, politisch aber kaum umsetzbar, da die Union ihren Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber beiden Parteien betont.

Die AfD hat angekündigt, ihre Stimmen nur dem von der Union nominierten Kandidaten Günter Spinner geben zu wollen. Sollte die Wahl im Bundestag scheitern, übernimmt der Bundesrat das Verfahren. Somit hängen Brosius-Gersdorfs Chancen nicht nur von politischen Koalitionen, sondern auch vom weiteren Umgang mit dem Plagiatsvorwurf ab.

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