MV: Rechnungshof sieht schwere Mängel bei Förderung von Integrationsprojekten
Ein Großteil der untersuchten Integrationsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern hat laut Landesrechnungshof entweder fiktive Ausgaben abgerechnet oder gar keine Nachweise vorgelegt. Die AfD fordert Konsequenzen.
In seinem aktuellen Bericht legt der Landesrechnungshof schwerwiegende Mängel der Förderpraxis im von Manuela Schwesig (SPD) geführten Land Mecklenburg-Vorpommern offen.
© IMAGO / dts NachrichtenagenturSchwerin. – Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern wirft der Landesregierung erhebliche Versäumnisse bei der Vergabe und Kontrolle von Fördergeldern in den Bereichen Integration und Demokratieförderung vor. Laut seinem Finanzbericht 2025 existieren fehlende Nachweise, mangelnde Wirksamkeit und intransparente Strukturen.
Fehlende Belege und fiktive Abrechnungen im Fokus
Der Rechnungshof hat in einer Stichprobe für die Jahre 2020 bis 2023 insgesamt 292 Integrationsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 8,3 Mio. Euro untersucht. Die Prüfer stellten dabei schwere Mängel fest. Zwei Drittel der Träger haben demnach fiktive Ausgaben abgerechnet, darunter Personal- und Sachkosten, die nicht entstanden waren. Einige Organisationen rechneten Ausgaben doppelt ab, beispielsweise 1.900 Euro aus verschiedenen Fördertöpfen oder 5.000 Euro für Personal in mehreren Projekten. In manchen Fällen fehlte jeder Nachweis für die Verwendung von Landesmitteln oder es wurden Kosten erfasst, die keinen Bezug zu den Projekten hatten.
Darüber hinaus rechneten die Träger rund 10.100 Euro für projektfremde Bereiche ab, beispielsweise für Personalzeiten, die außerhalb der Projektarbeit anfielen. Der Rechnungshof fordert, die Zuschüsse zurückzufordern, sobald die Prüfungen abgeschlossen sind.
AfD erhebt schwere Vorwürfe
Nikolaus Kramer (AfD) zeigt sich empört über die Kontrolllücken: „Es ist ein schwerwiegendes Versäumnis, wenn mit Steuergeld finanzierte Projekte im Integrationsbereich nicht einmal nachweisen können, ob die angekündigten Maßnahmen tatsächlich erbracht wurden.“ Außerdem wirft er den Projekten „politische Gefälligkeitsförderung“ vor, wenn sie über Jahre hinweg Millionen erhalten, ohne dass ihre Wirksamkeit geprüft werde. Kramer fordert deshalb klare Bedingungen für die Vergabe von Fördergeldern. Diese müssten an klare Bedingungen geknüpft sein – Wirkung, Nachvollziehbarkeit und politische Neutralität. Alles andere sei Missbrauch öffentlicher Mittel, warnt er.
Laut Rechnungshof befindet sich das Ministerium noch in der Prüfung der Verwendungsnachweise. Sollte es bei den festgestellten Verstößen bleiben, würden die vom Landesrechnungshof vorgenommenen Bewertungen geteilt und es drohen Rückforderungen.