Freilich #35: Und tschüss!

Würzburg: AfD-Politiker Halemba lehnt Richter wegen Befangenheit ab

Die Verteidigung von Daniel Halemba hat wegen möglicher Befangenheit einen Ablehnungsantrag gegen den zuständigen Richter gestellt. Die Vorwürfe wiegen schwer.

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Würzburg: AfD-Politiker Halemba lehnt Richter wegen Befangenheit ab

Halemba geht davon aus, dass der Richter sich bereits auf eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe festgelegt hat.

© IMAGO / Rolf Poss

Würzburg. – Im laufenden Strafverfahren gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba hat dessen Verteidigung den zuständigen Richter Krieger am Amtsgericht Würzburg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie aus Unterlagen hervorgeht, die FREILICH exklusiv vorliegt, wurde der Antrag bereits am 18. Juli 2025 eingereicht.

Drei Gründe für den Antrag

Laut einer Pressemitteilung stützt sich der sechsseitige Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit auf drei konkrete Punkte. Erstens habe der Richter die Verteidiger bereits zu Terminabsprachen für die Hauptverhandlung aufgefordert, obwohl noch nicht allen Beteiligten die ergänzende Akteneinsicht gewährt worden sei und wesentliche Schriftsätze im Zwischenverfahren noch ausstünden. Dennoch wolle der Richter bereits vorbereitend tätig werden, was die Verteidigung für verfrüht hält.

Zweitens soll der Richter mit „unerlaubten Drohungen“ versucht haben, einen Verteidiger zum Mandatsverzicht zu bewegen, was Halemba als „elementaren Verstoß gegen den fair-trial-Grundsatz aus Art. 6 EMRK“ wertet. Drittens wird kritisiert, dass der Richter das Verfahren offenbar vor dem Jugendschöffengericht eröffnen möchte. Dieses ist für Jugendstrafen über einem Jahr zuständig. Halemba nimmt daher an, dass der Richter sich bereits auf die Verurteilung zu einer Jugendstrafe festgelegt hätte und von dieser Ansicht selbst nach den Hinweisen des LG Würzburg nicht abgewichen sei.

Richter äußert sich

Inzwischen liegt auch eine dienstliche Äußerung des betroffenen Richters in dem Fall vor. In dem am 29. Juli 2025 datierten Schreiben der Strafabteilung des Amtsgerichts Würzburg, das FREILICH vorliegt, weist der betroffene Richter darauf hin, dass er „heute noch nicht“ wisse, „ob und falls ja, in welchem Umfang eine Eröffnung des Verfahrens erfolgen wird“. Diese Entscheidung sei weiterhin offen. Unter diesem Vorbehalt hat er eine „allgemeine Anfrage nach Terminen im Januar und Februar 2026“ gestellt. Dies habe er bereits in seinem Schreiben vom 7. Juli 2025 kommuniziert, jedoch sei dies „nicht deutlich genug zur Sprache“ gekommen. Laut Geschäftsverteilungsplan liegt die Entscheidung über den Befangenheitsantrag nun bei der Direktorin des Amtsgerichts.

Halemba: „Richter hat sich festgelegt“

In der Pressemitteilung äußerte sich Halemba zu den Vorgängen in seinem Fall deutlich: „Nachdem bereits ein Richter am Amtsgericht den rechtswidrigen Haftbefehl gegen mich erlassen hat, versucht nun der nächste Amtsrichter mit unlauteren Mitteln das Verfahren zu manipulieren.“ Dieses Vorgehen sei „unüblich und offensichtlich rechtswidrig“. Der Abgeordnete ist überzeugt: „Der Richter hat sich im Voraus schon auf eine Verurteilung festgelegt und handelt nicht neutral.“ Er sei weiterhin „vollkommen überzeugt“, einen Freispruch zu erreichen“. Dafür müsse das Verfahren aber vor einem „neutralen Gericht“ geführt werden, so Halemba.

Im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Halemba unter anderem wegen vorsätzlicher Geldwäsche, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher terroristischer Organisationen sowie vollendeter Nötigung Anklage erhoben. Aus Sicht des Landgerichts besteht bei zwei der Vorwürfe kein hinreichender Tatverdacht, wie der BR berichtet. Demnach zweifeln die Richter unter anderem den Anklagepunkt der Volksverhetzung an. Ebenso bezweifeln sie, dass sich Halemba durch das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen strafbar gemacht hat.

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