FPÖ wollte mehr Transparenz bei NGOs: Antrag erhielt keine Mehrheit
Im Nationalrat forderte die FPÖ strengere Transparenzregeln für NGOs sowie Schutz vor ausländischer Einflussnahme. Doch der Antrag fand keine Mehrheit.
Die Freiheitlichen im Nationalrat forderten mehr Transparenz bei der Förderung von Nichtregierungsorganisationen. Ihr Antrag fand jedoch keine Mehrheit.
© Parlamentsdirektion/ Thomas TopfWien. – Im Zuge der Nationalratssitzung am 11. Juli brachte die FPÖ einen Entschließungsantrag ein, in dem sie eine umfassende Kontrolle öffentlich finanzierter Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sowie den Schutz der nationalen Souveränität forderte. Der Antrag zielte auf weitreichende Transparenzpflichten und strukturelle Maßnahmen ab, fand im Parlament jedoch keine Mehrheit.
Mehr Transparenz bei NGO-Finanzierung gefordert
Laut Antrag der FPÖ fehle es bei vielen NGOs an Transparenz über deren Finanzierung, insbesondere dann, wenn sie staatliche Fördermittel beziehen. Um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit dieser Organisationen sicherzustellen und ausländischer Einflussnahme vorzubeugen, hat die FPÖ eine Reihe konkreter Maßnahmen gefordert.
„Um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit dieser Organisationen zu gewährleisten und die nationale Souveränität vor ausländischer Einflussnahme zu schützen, ist es unerlässlich, klare Transparenzpflichten einzuführen und eine spezialisierte Stelle zum Schutz der Souveränität einzurichten“, heißt es im Antrag. Man wolle sicherstellen, dass öffentliche Gelder „zweckentsprechend und im Sinne der Allgemeinheit verwendet“ werden.
Sechs konkrete Maßnahmen im Antrag
Der von Dagmar Belakowitsch und weiteren FPÖ-Abgeordneten eingebrachte Antrag umfasste insgesamt sechs Forderungen: So sollten NGOs künftig als „Interessensträger“ im Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz (LobbyG) erfasst oder in einem eigenen Gesetz geregelt werden.
Zudem forderte die FPÖ Verwaltungsstrafen bei Nichtregistrierung solcher Interessensvertreter, eine vollständige Offenlegung ausländischer Finanzierungen als Voraussetzung für staatliche Förderungen sowie ein Verbot von Doppel- oder Mehrfachfinanzierungen für dieselben Tätigkeiten. Neben einem verpflichtenden Transparenzbericht für jede geförderte Organisation sollte auch ein Einsichtsrecht in die Finanzen eingeführt werden.
Behörde zum Schutz der Souveränität gefordert
Ein zentrales Element des Antrags war die Einrichtung einer unabhängigen Behörde, die potenzielle Einflussnahmen auf österreichische Entscheidungsprozesse identifizieren und untersuchen sollte. Diese Stelle sollte mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden, um gezielt gegen ausländische Einflussversuche – ob durch NGOs, Einzelpersonen oder Organisationen – vorgehen zu können.
Ziel sei es, so die Antragsteller, „die Integrität des demokratischen Prozesses [zu gewährleisten] und die nationale Unabhängigkeit vor unerwünschten externen Einflüssen [zu schützen].“ Die Maßnahmen orientieren sich dem Antrag zufolge an „bewährten internationalen Praktiken“ und sollten dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit des NGO-Sektors in Österreich zu stärken. Die übrigen Parteien im Nationalrat lehnten den Antrag allerdings ab. Die FPÖ stand mit ihrem Vorstoß für mehr Transparenz und Kontrolle von NGOs allein da.