Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

EU-Menschenrechtskommissar sieht Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet

Ein hochrangiger europäischer Beamter warnt vor gravierenden Eingriffen in die Meinungsfreiheit in Deutschland. Er sieht zentrale Grundrechte in Gefahr.

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EU-Menschenrechtskommissar sieht Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet

In einem Brief hatte sich der EU-Menschenrechtskommissar Michael O’Flaherty an die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser gewandt.

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Brüssel. – In einem nun öffentlich gewordenen Schreiben an die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) übt der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, deutliche Kritik an der Lage der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland. Darin bemängelt er eine zunehmende Beschränkung grundlegender demokratischer Rechte und warnt vor einem besorgniserregenden Trend, wie Brussels Signal berichtet.

Demnach äußerte O’Flaherty sich besorgt über Einschränkungen der Meinungsäußerung und der friedlichen Versammlung sowie über das Verbot bestimmter Veranstaltungen und Symbole in Deutschland. Die Mitgliedstaaten des Europarats hätten nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, politische Reden oder öffentliche Debatten zu unterbinden, so O’Flaherty.

Polizeigewalt bei Gaza-Demonstrationen

Der Menschenrechtskommissar widmete dem polizeilichen Umgang mit Protesten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt besondere Aufmerksamkeit. Er kritisierte „den exzessiven Gewalteinsatz“ der Polizei gegen Demonstranten, darunter auch Minderjährige, der mitunter zu Verletzungen geführt habe. Dabei erinnerte er daran, dass der Einsatz von Gewalt durch Polizeibeamte – auch während Protesten – den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Legalität, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Vorsorge entsprechen müsse. Solche Vorfälle müssten wirksam untersucht werden, so O’Flaherty.

Abschiebungen wegen Meinungsäußerungen

Der Europaratskommissar warf den deutschen Behörden außerdem vor, versucht zu haben, ausländische Staatsangehörige aufgrund ihrer Teilnahme an Gaza-Protesten oder anderer Äußerungen zum Nahostkonflikt abzuschieben. In seinem Schreiben verweist O’Flaherty auf Repressionen während der Nakba-Gedenkveranstaltungen in Deutschland in den vergangenen Jahren. Die Nakba erinnert an die Vertreibung von etwa 750.000 Palästinensern durch jüdische paramilitärische Gruppen und später durch die israelische Armee im Jahr 1948.

Einschränkungen auch in anderen Bereichen

O’Flaherty kritisierte, dass sich die Einschränkungen der Meinungsfreiheit nicht nur auf Proteste beschränkten, sondern diese auch im Umfeld von Universitäten, Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in Schulen festgestellt worden seien.

Die zahlreichen dokumentierten Einschränkungen der Online-Meinungsfreiheit in Deutschland untermauern die Kritik des Europarats. Im Jahr 2024 wurden wiederholt Personen für regierungskritische Äußerungen angezeigt. So wurde beispielsweise ein Mann in Sachsen-Anhalt zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, weil er den damaligen Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) auf der Kurznachrichtenplattform X als „lügendes Stück 💩” bezeichnet hatte. Das Gericht sah darin eine öffentliche Beleidigung gemäß § 188 StGB, der den Schutz von Amtsträgern regelt. Für internationale Schlagzeilen sorgte auch die Hausdurchsuchung bei einem Rentner in Bayern, der Habeck in einem satirischen Bild als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte.

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