Deutschland: „Kampf gegen rechts“ wird „quasi-staatlich“

Innenministerin Nancy Faeser hat am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Thomas Haldenwang und Holger Münch ihre Pläne im Kampf gegen rechts" vorgestellt. In den Sozialen Netzwerken sorgten diese für große Aufregung. Auch die AfD übt heftige Kritik.

/
/
2 Minuten Lesezeit
Deutschland: „Kampf gegen rechts“ wird „quasi-staatlich“
Faesers Pläne stoßen in den Sozialen Netzwerken auf heftige Kritik.© IMAGO / Metodi Popow

Berlin. – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat am Dienstag gemeinsam mit dem Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, und dem Chef des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, ihre Pläne im „Kampf gegen Rechts“ vorgestellt. Mit einem Paket von 13 Maßnahmen unter dem Titel „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ will die Politikerin beispielsweise eine „Früherkennungseinheit“ für „Manipulationskampagnen“ aus dem Ausland einrichten. Die Pläne stießen in den Sozialen Netzwerken auf heftige Kritik.

Ein- und Ausreise soll „soweit rechtlich möglich“ verhindert werden

In dem Papier spricht sich Faeser unter anderem für eine Änderung des Grundgesetzes aus. Es sei notwendig, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) stärker gegen die Einflussnahme „demokratiefeindlicher Kräfte“ abzusichern, heißt es darin. „Dazu bietet es sich an, die zentralen Regelungen zu Organisation und Verfahren des BVerfG in das Grundgesetz aufzunehmen.“ Außerdem arbeitet das Innenministerium bereits mit anderen Behörden zusammen, um „Rechtsextremisten“ „soweit rechtlich möglich“ an der Ein- und Ausreise zu hindern. „Rechtsextremistischer Hass darf weder nach Deutschland importiert noch aus Deutschland exportiert werden“, heißt es in dem Papier weiter.

Außerdem sollen Ermittlungen zu den Finanzquellen rechter Netzwerke erleichtert werden. Örtliche Polizei- und Ordnungsbehörden wie die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht sollen – auf der Grundlage von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes – rechte Veranstaltungen nach Möglichkeit untersagen.

„Kampf gegen rechts nun quasi-staatlich“

In den Sozialen Medien wird der von Faeser vorgestellte Plan heftig kritisiert. „Wie kann diese Frau bloß Innenministerin sein? Sie kündigt offen die Abschaffung der bürgerlichen Freiheit an und will andere Meinungen bestrafen? Wieso ist das in Deutschland plötzlich ok?“, fragt etwa der patriotische YouTuber Neverforgetniki.

Bruno Wolters, Online-Chefredakteur von FREILICH bezeichnete Faesers Pläne gegen den „Kampf gegen rechts“ als inzwischen „quasi-staatlich“.

Der Politikberater Robert Willacker hat auf X (früher Twitter) die seiner Meinung nach „dystopischsten“ Aussagen von Faeser, Haldenwang und Münch aus der Pressekonferenz zusammengefasst.

„Unmut über Ampel soll verdrängt werden“

Auch die AfD reagierte am Dienstag in einer Stellungnahme auf die Pressekonferenz und das dort vorgestellte Maßnahmenpaket. „Absprungpunkt von Ministerin Faesers Argumentation waren der Verweis auf Demonstrationen, die die Demokratie verteidigen würden, sowie auf vermeintliche Aktivitäten ‚rechtsextremer Netzwerke‘, die massenhaft Menschen vertreiben wollten“. Beides seien Erfindungen der Regierung, mit denen der vorhandene Unmut der Bevölkerung über die Ampel medial verdrängt werden solle, erklärte der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio. Gleichzeitig sei es kein Zufall, dass Faeser keine fertigen Maßnahmenpakete präsentiert habe, die ausformuliert diskutiert werden könnten: „Die Tätigkeit von BMI und BfV im Phänomenbereich Rechtsextremismus läuft seit längerem nach dem Schema ab, diffuse verbale Wolken in den Raum zu stellen, in denen – belegfrei, ja sogar im Konkreten behauptungsfrei – vor allem die AfD per Suggestion in verbale Nähe zu den Begrifflichkeiten ‚rechtsextreme Netzwerke‘ oder ‚Neue Rechte‘ gebracht werden soll“, kritisiert Curio. Dort, wo es konkreter werde, handele es sich sofort um „absehbar widerrechtliche Vorhaben“, die erkennbar gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen würden, erklärt der innenpolitische Sprecher und verweist auf das Vorhaben Faesers, bereits aus der Zuordnung von Personen zu einem „Verdachtsfall“ rechtliche Konsequenzen für diese ableiten zu wollen. Eine Verdächtigung stelle eben keine juristisch festgestellte Schuldzuweisung dar und könne deshalb auch keine Minderberechtigungen begründen, so Curio.