Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

Abweisung von AfD-Klage: BVerfG hebelt Neutralitätsgebot von Ministerpräsidenten aus

Das Bundesverfassungsgericht hat die AfD-Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer abgewiesen und damit eine Einschränkung des verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebots staatlicher Amtsträger hingenommen.

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Abweisung von AfD-Klage: BVerfG hebelt Neutralitätsgebot von Ministerpräsidenten aus

Die AfD hatte gegen die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) Beschwerde eingelegt.

© IMAGO / Political-Moments

Karlsruhe. – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde der AfD gegen die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Klage wollte die AfD ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz kippen. Im Zentrum standen dabei Äußerungen Dreyers in den Sozialen Medien sowie ein Demonstrationsaufruf im Januar 2024.

Auf ihrem offiziellen Instagram-Kanal schrieb Dreyer: „Der Begriff ‚Remigration‘ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben.“ Zudem beteiligte sie sich an einem Aufruf zur Demonstration unter dem Titel „Zeichen gegen rechts“ – mit explizitem Bezug zur AfD.

Verstoß gegen das Neutralitätsgebot?

Die AfD warf Dreyer und der Landesregierung vor, das verfassungsrechtlich verankerte Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Dieses untersagt es Staatsorganen, in den Wettbewerb politischer Parteien zugunsten oder zulasten einer nicht verbotenen Partei einzugreifen.

Bereits im April hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Vorwürfe jedoch zurückgewiesen. Zwar hätten Dreyers Aussagen das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb tangiert, doch sei dieser Eingriff zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt gewesen.

Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe scheitert

Die AfD hielt das Urteil aus Koblenz für rechtsfehlerhaft, da es ihrer Meinung nach von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweiche. In Karlsruhe forderte sie daher eine Überprüfung des Urteils. Doch die obersten Richter lehnten ab – mit der Begründung, die AfD habe eine Verletzung eines in diesem Rahmen rügefähigen Rechts nicht ausreichend dargelegt.

Damit bleibt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Koblenz bestehen – und mit ihr die Einschätzung, dass politische Neutralität unter bestimmten Bedingungen hinter dem „Schutz der demokratischen Grundordnung“ zurücktreten kann.

Scharfe Kritik aus der AfD

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Johann Martel reagierte auf X mit scharfen Worten: „Damit wurde die obligatorische politische Neutralität von Ministerpräsidenten vor Gericht ausgehebelt.“ Darüber hinaus äußerte er grundsätzliche Zweifel an der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts: „Das BVerfG ist bereits in einem bedenklichen Zustand – die Nominierung Harbarths ans Gericht ist schon Beleg genug!“ Er ergänzte: „Und jetzt sollen noch Brosius-Gersdorf und Kaufhold kommen ...”

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