Das Bundesverfassungsgericht hat die AfD-Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer abgewiesen und damit eine Einschränkung des verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebots staatlicher Amtsträger hingenommen.
In Rheinland-Pfalz will die Landesregierung unter SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer demnächst einen Vertrag mit mehreren islamischen Verbänden abschließen. Dagegen regt sich Widerstand.