Berlin. – Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke über antisemitische Kriminalität im zweiten Quartal 2025 berichtet. Demnach hat das Bundeskriminalamt bis zum Stichtag 31. Juli 2025 insgesamt 899 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet, darunter 21 Gewalttaten.
Wer hinter den Taten steht
Von den registrierten Delikten wurden 451 dem Bereich der politisch rechtsmotivierten Kriminalität zugeordnet, darunter sieben Gewalttaten. Linksextremisten verübten 14 weitere Straftaten ohne Gewalteinsatz. Auffällig hoch ist der Anteil im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie“: Dort wurden elf Gewalttaten und 311 weitere Straftaten erfasst. Im Bereich „religiöse Ideologie“ kamen zwei Gewalttaten und 78 weitere Vorfälle hinzu. Unter der Kategorie „sonstige Zuordnung“ verbuchten die Behörden eine Gewalttat sowie 52 weitere Straftaten.
Insgesamt erlitten bei den antisemitischen Gewaltdelikten 15 Menschen leichte Verletzungen. Davon waren jeweils sieben Opfer rechter Angriffe sowie Taten, die der ausländischen Ideologie zugeordnet wurden. Eine weitere Person wurde durch religiös motivierte Straftaten verletzt.
Bundesregierung warnt vor einseitiger Sicht
In ihrer Antwort betonte die Bundesregierung, dass eine differenzierte Betrachtung notwendig sei, da nicht allein der Rechtsextremismus eine Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland darstelle. Antisemitismus zeige sich in nahezu allen extremistischen Strömungen. „Insofern stellen auch antisemitische Manifestationen innerhalb des auslandsbezogenen und islamistischen Extremismus sowie des Linksextremismus eine Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland dar.“
Insbesondere der islamistische Terror habe zuletzt Spuren hinterlassen. Neben den rechtsextremistischen nähmen „insbesondere die Straftaten des auslandsbezogenen Extremismus einen erheblichen Anteil an antisemitischen Straftaten“ ein. Diese Entwicklung habe sich „insbesondere seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas gegen Israel vom 7. Oktober 2023“ deutlich gezeigt.




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