Wenn Wahrheit stört: Bundestag verbietet FREILICH als Quelle
Die Bundestagsverwaltung hat dem AfD-Abgeordneten Matthias Helferich untersagt, das FREILICH-Magazin in einem Bundestagsantrag als Quelle zu nennen, obwohl dessen Recherchen die Grundlage des Antrags bilden.
In einem aktuellen Antrag hatte sich der AfD-Abgeordnete Matthias Helferich auf die Recherchen von FREILICH bezogen und dabei auch das Medium als Quelle genannt. Dieser Bezug wurde ihm dann aber untersagt.
© IMAGO / dts NachrichtenagenturBerlin. – Ein Schritt der Bundestagsverwaltung sorgt aktuell für Empörung: Wie bekannt wurde, durfte der AfD-Abgeordnete Matthias Helferich das FREILICH-Magazin in seinem Antrag zur Reform des Deutschen Verlagspreises nicht als Quelle angeben. Dabei war es genau dieses Medium, das die Recherchen über die Auszeichnung von Verlagen, die ein linkes bis linksextremes Programm vertreiben, zuerst öffentlich gemacht hatte. Später griffen andere Medien – darunter das Nachrichtenportal Nius – diese Berichte auf und führten sie weiter.
Begründung für Verbot
Die Bundestagsverwaltung begründet das Verbot damit, dass FREILICH ein „rechtsextremistisches“ Medium sei. Dem internen Kommentar ist zu entnehmen, „dass Bezugnahmen auf Berichterstattungen extremistisch eingestufter Medien in Bundestagsdrucksachen zu vermeiden“ seien.
Damit orientiert sich der Bundestag an den Einschätzungen der zuständigen staatlichen Stellen. In Deutschland sind dies das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz. In anderen Staaten, etwa Österreich, sind die dortigen Behörden maßgeblich. Wörtlich heißt es: „Im konkreten Fall liegt eine im Auftrag von zwei Bundesministerien herausgegebene Publikation vor […], die das Magazin im Bereich des Rechtsextremismus verortet.“
DÖW-Einschätzung als Grundlage
Diese Einschätzung bezieht sich auf einen Bericht des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW), der im Auftrag der österreichischen Ministerien für Inneres und Bildung entstand. Die Bundestagsverwaltung folgert daraus, dass FREILICH als „rechtsextremistisch eingestuft“ werde und deshalb in einem parlamentarischen Antrag nicht als Quelle zitiert werden dürfe. „Dies wurde auch in der Vergangenheit für andere Bundestagsdrucksachen so gehandhabt“, heißt es abschließend.
Interessant ist dabei, dass sich die Bundestagsverwaltung auf eine Stelle bezieht, die von der FPÖ als „pseudowissenschaftlich” bezeichnet werden darf und in Österreich selbst regelmäßig in der Kritik steht. Nach der Veröffentlichung des genannten DÖW-Berichtes bezeichnete der freiheitliche Abgeordnete Hannes Amesbauer diese in einer Aussendung nämlich als „ideologisch geprägte pseudowissenschaftliche Institution“. Das DÖW klagte auf Unterlassung, unterlag schließlich aber vor Gericht. Dieses hatte dabei auf mehrere politische Äußerungen des Vereins verwiesen.
Kritik an Preisgeldern für linksextreme Verlage
Der von Helferich eingebrachte Antrag mit dem Titel „Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren – Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen“, der nur deshalb auf der Tagesordnung verbleiben durfte, weil die Quelle FREILICH aus dem Antrag gestrichen wurde, fordert umfassende Änderungen. In dem Antrag wird auch kritisiert, dass die Jury des Preises „mehrheitlich, wenn nicht sogar einseitig, mit Personen“, denen eine „linke bis linksradikale Prägung“ zugeschrieben werden könne, besetzt sei.
Zudem wird kritisiert, dass wiederholt Verlage ausgezeichnet wurden, „die Bücher und andere Medien mit einem als solchen interpretierbaren positiven Bezug zum historischen Kommunismus oder zum kriminellen und gewalttätigen bis terroristischen, jedenfalls staats- und deutschfeindlichen Linksextremismus und vereinzelt mit der Darstellung sexueller Fetische“ anbieten. Auch die Auswahl der Juroren erfolge „in intransparenter und nicht nachvollziehbarer Weise“.
Die Antragsteller verlangen deshalb, dass die Bundesregierung den Preis aussetzt, bis die Auswahlverfahren transparenter gestaltet sind und die Zusammensetzung der Jury politisch ausgewogener ist. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Preisgelder von den betroffenen Verlagen zurückgefordert werden können. Nach der Aussprache am Mittwoch überwiesen die Abgeordneten die Vorlage in den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien.





