Gericht bestätigt: FPÖ darf DÖW „pseudowissenschaftlich“ nennen
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien stärkt die Meinungsfreiheit: Die FPÖ darf das DÖW weiterhin als „pseudowissenschaftlich” bezeichnen. Das Gericht stufte diese Bezeichnung als zulässige politische Kritik ein.
Die FPÖ bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „vollen Erfolg für die Meinungsfreiheit“.
© IMAGO / STEINSIEK.CHWien. – Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands (DÖW) gegen ein Urteil des Handelsgerichts Wien abgewiesen. Damit ist rechtskräftig entschieden, dass die FPÖ das DÖW als „pseudowissenschaftlich“ bezeichnen darf. Die Entscheidung fiel am 13. Oktober 2025.
Das Gericht stufte die Bezeichnung im Gesamtkontext als polemisches Werturteil im Rahmen einer politischen Debatte ein. Da das DÖW durch seine öffentlichen Stellungnahmen selbst ein Akteur auf der politischen Bühne sei, müsse die Organisation auch scharfe Kritik in überspitzter Form akzeptieren.
Politischer Streit um Rechtsextremismusbericht
Der Konflikt geht auf den Sommer 2023 zurück: Damals beauftragte das Innenministerium das DÖW mit der Erstellung eines Rechtsextremismusberichts. Die FPÖ übte daraufhin scharfe Kritik an diesem Auftrag. In einer Aussendung vom 3. August 2023 bezeichnete der damalige FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer das DÖW als „ideologisch geprägte, pseudowissenschaftliche Institution“. In einem Online-Beitrag der Partei hieß es zudem, es handele sich um einen „Staatsauftrag“ an ein „pseudowissenschaftliches Institut“. Daraufhin klagte das DÖW auf Unterlassung und Widerruf.
Im Februar 2025 wies das Handelsgericht die Klage in erster Instanz ab. Das DÖW legte Berufung ein – jedoch ohne Erfolg. Die Richter des Oberlandesgerichts erklärten, dass auch private Organisationen und Wissenschaftler, die sich zu politischen Themen äußern, einen „höheren Grad an Toleranz zeigen“ müssen. „Selbst überspitzte Formulierungen und massive Kritik sind dann hinzunehmen, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliegt“, hieß es in der Entscheidung.
DÖW als politischer Akteur eingestuft
In seiner Begründung führte das Gericht aus, das DÖW bediene sich zwar wissenschaftlicher Methoden, befasse sich jedoch mit einem „hochpolitischen“ Thema. Durch seine Veröffentlichungen, Vorträge und Interviews wolle es „gezielt Einfluss nehmen“. Der Ausdruck „pseudowissenschaftlich” sei daher als polemische Bewertung im politischen Meinungskampf zu sehen, nicht als Tatsachenbehauptung.
Das Gericht verwies außerdem auf die Definition des Rechtsextremismus durch Willibald Holzer, die dem DÖW als Grundlage dient. Diese dürfe politisch kritisiert werden. Es könne der FPÖ „im Sinne der Freiheit der Meinungsäußerung“ nicht verboten werden, diese Ablehnung „auch mit polemischen Ausdrücken wie ‚pseudowissenschaftlich‘ zum Ausdruck zu bringen“.
FPÖ jubelt über Erfolg
FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „vollen Erfolg für die Meinungsfreiheit“. „Das ist ein Sieg auf ganzer Linie für die Wahrheit und eine Niederlage für jene linken Netzwerke, die glauben, sie könnten mit Klagsdrohungen und juristischen Winkelzügen Kritiker mundtot machen“, erklärte er.
Das OLG Wien habe „glasklar“ bestätigt, was die FPÖ immer gesagt habe, so Hafenecker. „Wer sich wie das DÖW in die politische Arena begibt, wer mit fragwürdigen Definitionen politische Gegner an den Pranger stellt, der muss auch schärfste Kritik aushalten“. Der Versuch, der FPÖ einen Maulkorb umzuhängen, sei „kläglich gescheitert“.
Auch Innenminister Gerhard Karner und die Regierungsparteien wurden von Hafenecker kritisiert. Es sei „ein Skandal sondergleichen“, dass Karner und die gesamte schwarz-rot-pinke „Verliererkoalition“ eine Institution, deren Arbeit nun gerichtlich als kritisierbar eingestuft wurde, mit der Erstellung eines offiziellen Berichts beauftragen. „Hier wird Steuergeld für eine ideologische Keule verschwendet, die einzig und allein dem Zweck dient, die patriotische Opposition zu diffamieren.“
Forderung an Innenminister: Auftrag entziehen
Angesichts des jüngsten Urteils fordert die FPÖ Karner nun auf, „diesem Spuk sofort ein Ende zu setzen und dem DÖW den Auftrag zur Erstellung des Rechtsextremismusberichts unverzüglich zu entziehen”. Es sei „untragbar”, dass eine als „pseudowissenschaftlich” bezeichnete Organisation weiterhin im Auftrag der Republik agieren und mit dem Geld der Bürger die „einzige echte Opposition“ in diesem Land bekämpfen dürfe. Die Freiheitlichen wollen auch künftig „mit aller Kraft” gegen diese „linken Vorfeldorganisationen“ vorgehen.
Weitere rechtliche Schritte möglich
Gegen das Urteil kann das DÖW keine ordentliche Revision mehr einlegen. Theoretisch besteht noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof. Dafür müsste jedoch dargelegt werden, dass das Urteil „in krassem Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung“ steht, so die FPÖ gegenüber der APA.