Die Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistisch” sorgt seit Wochen für Diskussionen – nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland. Auch unter Juristen wirft die Einstufung Fragen auf.
Die Grünen wollen AfD-Mitglieder im Staatsdienst unter Generalverdacht stellen. Selbst eine bloße Parteimitgliedschaft soll demnach zu Disziplinarverfahren und einem Waffenverbot führen können.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben. Der Versuch des Innenministeriums, ein Presseorgan mittels Vereinsrecht aufzulösen, ist damit gescheitert.
Am Montag stellte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) den Jahresbericht seines Geheimdiensts vor. Jonas Greindberg kommentiert die Widersprüche des politischen Papiers.
Das Gutachten des BfV, mit dem die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung eingestuft wurde, sorgt seit Wochen für Aufregung. In den Sozialen Medien entzündete sich insbesondere wegen der Kategorisierung eines konkreten „Belegs” erneut eine Diskussion.
Viele Beobachter hatten es bereits geahnt, nun gibt auch Anne Will es zu: Im Umgang mit der AfD verstieß ihre Talkshow gegen den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien.
Wer als „rechtsextrem“ eingestuft wird, gerät schnell ins Visier eines gut eingespielten Systems aus Medien, NGOs, Justiz und Politik. Matisse Royer beschreibt, wie sich ein solcher Kreislauf der Diskreditierung etabliert und warum dieser die demokratische Debatte erstickt.
Das an die Öffentlichkeit gelangte Gutachten zur AfD sorgt derzeit bei zahlreichen Beobachtern für Kopfschütteln. Sie halten viele der darin angeführten Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei für absurd.
Für den vergangenen Sonntag hatten zahlreiche Initiativen bundesweit zu Protesten gegen die AfD aufgerufen. In vielen Städten blieb der große Ansturm allerdings aus.
Die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische“ Partei durch das Bundesamt des Verfassungsschutzes gilt bereits als Paukenschlag in der Geschichte der Bundesrepublik. Besonders die Begrifflichkeiten der Behörde stehen in der Kritik.