Wegen verbotener Parteispenden: Hohe Geldstrafen gegen ÖVP, NEOS und Grüne
Was ursprünglich als Social-Media-Kommunikation aus den Ministerbüros lief, wird nun teuer, da es als illegale Parteispende gewertet wird. Für die betroffenen Parteien bedeutet das Strafen im sechsstelligen Bereich.
Die Social-Media-Kommunikation des ehemaligen Vizekanzlers Werner Kogler und der ehemaligen Justizministerin Alma Zadić beschert den Grünen die höchste Geldstrafe.
© IMAGO / SEPA.MediaWien. – Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat mehrere Parteien wegen unzulässiger Parteispenden zur Rechenschaft gezogen. Besonders hart trifft es die Grünen: Sie müssen insgesamt über 100.000 Euro zahlen. Grund für die Strafen sind parteipolitische Inhalte auf Social-Media-Kanälen von Regierungsmitgliedern, die laut UPTS rechtswidrig aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden, wie orf.at berichtet.
Rechnungshofbericht als Grundlage
Ausgangspunkt der Strafentscheidungen ist ein Bericht des Rechnungshofs aus dem Vorjahr. In diesem hatte der Rechnungshof Social-Media-Aktivitäten in Ministerbüros untersucht und kritisiert, dass Mitarbeiter Inhalte mit parteipolitischer Relevanz veröffentlichten. Der Rechnungshof wertete solche Tätigkeiten als unerlaubte Spenden an die jeweiligen Parteien. Diese Einschätzung teilte nun auch der UPTS.
Unter anderem wurde die ÖVP belangt – konkret geht es um die Social-Media-Konten des damaligen Bundeskanzlers Karl Nehammer. Laut dem UPTS habe es eine Übernahme von Personalkosten für die von der ÖVP als Medieninhaberin betriebenen Accounts durch den Bund gegeben. Für diese unzulässige Parteispende wurde eine Strafe in Höhe von 50.637 Euro verhängt.
Zwei grüne Minister im Fokus
Die höchsten Geldbußen treffen die Grünen: Allein wegen der Social-Media-Kommunikation des ehemaligen Vizekanzlers Werner Kogler und der ehemaligen Justizministerin Alma Zadić wird die Partei mit insgesamt knapp 98.000 Euro sanktioniert. Auf Kogler entfallen 57.803 Euro, auf Zadić 40.215 Euro. Auch hier sieht der UPTS eine rechtswidrige Parteienfinanzierung durch den Staat. Der Rest entfällt auf eine Strafe, da die Grünen Niederösterreich eine Spende verspätet gemeldet haben.
Auch NEOS ist von der Entscheidung betroffen. Im Zusammenhang mit dem ehemaligen Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr geht die UPTS von einer unzulässigen Spende der Gemeinde Wien in Form der Übernahme von Personal- und Sachkosten für die Mitbetreuung der Accounts aus. Die Strafe beläuft sich auf 70.956 Euro.
Parteien fordern rechtliche Klarstellung
Alle drei betroffenen Parteien kündigten an, gegen die Entscheidungen Beschwerde einzulegen. Gemeinsam mit der SPÖ fordern sie eine rechtliche Klärung. In einer gemeinsamen Aussendung heißt es, es handele sich um einen Bereich, der in Österreich gesetzlich nicht geregelt und bisher auch nicht abschließend ausjudiziert sei. Das Ziel sei eine gesetzliche Neuregelung.