Sachsen: Nur vier Prozent der Anträge auf Corona-Impfschäden anerkannt
In Sachsen wurden bis Ende 2024 mehrere hundert Anträge auf Entschädigung von Corona-Impfschäden gestellt, von denen nur sehr wenige positiv beschieden wurden. Viele Betroffene von Negativbescheiden haben Widerspruch eingelegt.
Nach der Verabreichung des Covid-Impfstoffs hatten und haben viele Menschen Beschwerden.
© Foto von Braňo auf UnsplashDresden. – In Sachsen wurden bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt 777 Anträge auf Entschädigung von Corona-Impfschäden gestellt. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten André Wendt hervor. Von den 777 Anträgen wurden 703 Anträge beschieden, aber nur 30 Anträge anerkannt, während 662 Anträge abgelehnt wurden. 180 Bürger haben gegen diese Entscheidungen Widerspruch eingelegt.
AfD kritisiert die Ablehnung von Entschädigungsansprüchen
„Wie die Antwort auf meine Anfrage zeigt, lässt die Regierung die Impfopfer und ihre Familien im Stich“, so André Wendt. Besonders erschreckend sei die Tatsache, dass „selbst junge, vorher vollkommen gesunde Menschen zwischen 20 und 40 Jahren gestorben“ seien, jedoch in vielen dieser Fälle keine Entschädigung an die Familien gezahlt wurde. Wendt zeigte sich „fassungslos und traurig“ über diese Situation und betonte: „Wir fordern deshalb erneut eine angemessene, unbürokratische Entschädigung aller Impfopfer.“
Wendt kritisierte, dass es nicht ausreiche, sich lediglich im Nachhinein für das „Corona-Unrecht“ zu entschuldigen. Er fordert eine umfassende Neubewertung der abgelehnten Anträge, insbesondere in Fällen von Todesfällen und schweren Erkrankungen.
Untersuchungsausschuss eingesetzt
Thomas Prantl, der Obmann der AfD im Corona-Untersuchungsausschuss, betonte ebenfalls, dass die damalige sächsische Regierung unter CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer die Bevölkerung zur Corona-Impfung gedrängt habe. „Mit den Worten, wir hätten eine ‚Pandemie der Ungeimpften‘, drängte Kretschmer die Sachsen zur experimentellen Corona-Impfung. Diese Worte wählte er wohlgemerkt, obwohl das Robert-Koch-Institut diesen beleidigenden Ausdruck als fachlich ‚nicht korrekt‘ ansah.“ Prantl kündigte an, dass die AfD im Untersuchungsausschuss intensiv das Fehlverhalten der damaligen schwarz-rot-grünen Regierung untersuchen werde und erklärte abschließend: „Das sind wir unseren Bürgern und allen Geschädigten schuldig.“