Österreich: Keine Aufarbeitung der Pandemiefolgen an Unis
Während der Coronapandemie hatten viele Studenten, Lehrpersonal und Mitarbeiter an den Hochschulen mit zahlreichen Problemen zu kämpfen. An einer Aufarbeitung dieser Phase ist die Politik allerdings nicht interessiert.
Laut Ministerin Holzleitner wird es keine Aufarbeitung zum Thema Corona an den Universitäten geben.
© IMAGO / SEPA.MediaWien. – Die SPÖ-Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner hat eine universitäre Aufarbeitung der Coronazeit abgelehnt. Auf die entsprechende Frage in der parlamentarischen Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Martin Graf antwortete sie knapp mit „Nein“. Grafs Anfrage mit dem Titel „Studienabbruch oder Impfzwang – wurde das Recht auf Bildung während der Corona-Zeit mit Füßen getreten?” war Teil einer umfassenden FPÖ-Initiative, die bereits 827 coronabezogene Anfragen an die Bundesregierung umfasst. Ein eigener Corona-Untersuchungsausschuss ist ebenfalls angekündigt.
Psychische Belastungen unter Studenten
In ihrer Antwort verwies Holzleitner auf die psychischen Auswirkungen der Pandemiezeit auf Studenten. Sie zitierte eine länderübergreifende Erhebung. Demnach habe sich „der Anteil an studienerschwerenden psychischen Erkrankungen unter allen Studierenden zwischen den Erhebungen 2019 und 2023 verdoppelt“. Konkrete Zahlen nannte sie allerdings nicht.
Auch Grafs Hinweis auf bereits bekannte Aussagen aus anderen Ressorts ließ aufhorchen. So habe Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) zuvor eingeräumt, dass es zwischen 2018 und 2023 eine besorgniserregende Entwicklung bei der Verschreibung von Psychopharmaka an Kinder und Jugendliche gab.
Keine Auskunft zu wissenschaftlicher Grundlage
Graf übte auch deutliche Kritik am fehlenden wissenschaftlichen Fundament der Maßnahmen. Er verwies auf die Verlängerung des Coronasondergesetzes für Universitäten durch den Nationalrat im Januar 2023, zu einem Zeitpunkt, als selbst regierungsnahe Experten die Gefährlichkeit des Virus infrage stellten. Auf die Frage nach wissenschaftlicher Evidenz wich Holzleitner aus und erklärte: „Generell orientierte sich das BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) während der gesamten Corona-Pandemie an den zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Vorgaben und Empfehlungen seitens des Gesundheitsministeriums und seiner Gesundheitsbehörden.“
Zutrittsverbote und Kündigungen
Das Ressort konnte auch keine konkreten Zahlen zu den Auswirkungen der Coronaregelungen auf das Lehrpersonal, die Mitarbeiter und die Studenten nennen. Wie vielen Personen der Zugang zu Universitäten und Hochschulen verweigert wurde, weil sie nicht geimpft oder genesen waren, ließ die Ministerin offen. Auch zur Zahl möglicher Kündigungen oder Exmatrikulationen gab es keine Angaben.
Zur Begründung verwies Holzleitner auf die Autonomie der Hochschulen. Diese seien nicht den Coronaverordnungen der Gesundheitsbehörden unterstellt gewesen, sondern hätten eigenständig über Schutzmaßnahmen entscheiden können. „Das galt selbstverständlich auch für die Festlegungen von Zutrittsregelungen und damit verbundenen Eintrittstestungen sowie für den Umgang damit und auch für die Verhängung von Sanktionen bei etwaigen Verstößen.“