Neue Zahlen zeigen: Kaum freiwillige Rückkehrer nach Syrien
Auch nach den politischen Veränderungen in Syrien bleibt die Zahl der freiwilligen Rückkehrer aus Deutschland äußerst gering. Förderprogramme werden nur selten in Anspruch genommen.
Im Dezember 2024 feierten Syrer in Dutzenden deutschen Städten den Sturz der Assad-Regierung.
© IMAGO / Jochen TackBerlin. – Trotz des seit Januar 2025 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordinierten Rückkehrprogramms nach Syrien bleibt die Zahl der freiwilligen Ausreisen äußerst gering. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Demnach wurden bis zum 31. Mai 2025 insgesamt 1.208 Anträge auf eine geförderte Rückkehr nach Syrien für insgesamt 2.075 Personen gestellt. Tatsächlich ausgereist sind jedoch nur 804 Menschen. Diese Zahl bezieht sich ausschließlich auf das Bund-Länder-Programm REAG/GARP zur freiwilligen Ausreise.
Refinanzierung bleibt Ausnahme
Neben dem laufenden Programm besteht seit 2017 die Möglichkeit, freiwillige Rückreisen über landeseigene Programme zu organisieren und anschließend anteilig durch das BAMF refinanzieren zu lassen. Im Jahr 2024 wurden auf diesem Weg lediglich 87 Ausreisen refinanziert, bis Ende Mai 2025 waren es 141. Die Bundesregierung betont, dass die angegebenen Zahlen nicht die Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen nach Syrien abbilden würden, sondern lediglich die Fälle, in denen ein Antrag auf REAG/GARP-Förderung oder Refinanzierung an das BAMF übermittelt wurde.
Auf Länderebene existieren weitere Förderprogramme, bei denen keine Refinanzierungsanträge gestellt werden, sowie freiwillige Ausreisen ohne jegliche Förderung. Die Bundesregierung räumt darüber hinaus ein, dass Behörden nicht immer zeitnah Kenntnis davon hätten, wenn eine Person Deutschland freiwillig verlasse.
Umdenken nach Machtwechsel in Syrien
Seit dem Ende der Assad-Regierung im Dezember 2024 hat sich eine neue Regierung in Syrien etabliert, die ins Ausland geflüchtete Syrer zur Rückkehr aufruft. Die internationale Gemeinschaft, zu der auch die USA und die EU gehören, hat die Sanktionen gegen Syrien aufgehoben. Deutschland hat seine Botschaft in Damaskus wiedereröffnet.
Die AfD-Fraktion sieht die Voraussetzungen für den weiteren Schutz syrischer Staatsangehöriger deshalb als nicht mehr gegeben an. Aus ihrer Sicht sind die Voraussetzungen für den Widerruf des Schutzstatus erfüllt. Die Bundesregierung hält dagegen fest: „Die Beurteilung, ob Antragstellenden eine asylrechtlich relevante Verfolgung droht, erfolgt stets im Einzelfall unter Zugrundelegung aller Erkenntnisse zur Person und der aktuellen Lage im Herkunftsland.“