Nach Irrtum: Paderborner Bürgermeister zeigt Höcke trotz Entschuldigung an
Derzeit wird eine Anzeige gegen Björn Höcke wegen falscher Behauptungen über den Paderborner Bürgermeister geprüft. Der AfD-Politiker hatte diesen fälschlicherweise mit einer Schleuseraffäre in Verbindung gebracht, sich aber umgehend dafür entschuldigt.
Der Paderborner Bürgermeister hat Strafanzeige gegen Höcke wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gestellt.
© IMAGO / foto2pressPaderborn/Mühlhausen. – Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen prüft derzeit eine Anzeige gegen den Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Björn Höcke. Dies berichtet das Westfälische Volskblatt. Auslöser ist eine Wahlkampfrede Höckes im August 2024 in Nordhausen, in der er fälschlicherweise behauptete, der Paderborner Bürgermeister Michael Dreier stehe im Verdacht, in Schleuseraktivitäten verwickelt zu sein. Tatsächlich bezog sich Höcke auf den Solinger Oberbürgermeister, gegen den zu diesem Zeitpunkt in der sogenannten Schleuseraffäre ermittelt wurde.
Entschuldigung über Soziale Medien
Nach der Rede gestand Höcke den Fehler öffentlich ein. Auf der Plattform X schrieb er an Dreier: „Sehr geehrter Bürgermeister Michael Dreier, ich bin um Ehrlichkeit bemüht und möchte Fehler auch eingestehen. Gestern habe ich in einer frei gehaltenen Rede versehentlich die Städtenamen Paderborn und Solingen vertauscht. Nicht Sie sind im Zusammenhang mit Schleusertätigkeiten zu nennen, sondern Ihr Kollege aus Solingen. Für mein Mißgeschick möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen!“
Trotz der öffentlichen Entschuldigung hat Michael Dreier Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gestellt. Er werde an diesem Strafantrag festhalten. Der Fall wurde zunächst von der Staatsanwaltschaft Paderborn bearbeitet und dann an die zuständige Behörde in Mühlhausen abgegeben. Dort wird nun geprüft, ob die Anzeige strafrechtlich relevant ist. Sollte sich ein Anfangsverdacht gegen Höcke ergeben, müsste ein Immunitätsverfahren eingeleitet werden, da Höcke als Abgeordneter besonderen Schutz genießt. Mit einer Entscheidung ist frühestens im Januar 2025 zu rechnen.