Freilich #35: Und tschüss!

Missbrauch einer 12-Jährigen: Kickl nach Freispruch der Angeklagten fassungslos

Nach dem Freispruch von zehn Angeklagten im Missbrauchsprozess gegen eine Minderjährige rechnet Herbert Kickl mit der Justiz ab. Bei ihm sorgt das Urteil für Kopfschütteln.

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Missbrauch einer 12-Jährigen: Kickl nach Freispruch der Angeklagten fassungslos

Für den FPÖ-Chef zeigt dieser Fall einmal mehr, welchen Schaden die unkontrollierte Massenzuwanderung in Österreich angerichtet hat.

© IMAGO / Steinsiek.ch

Wien. – FPÖ-Chef Herbert Kickl hat das jüngste Urteil im Prozess um sexuelle Übergriffe auf ein damals 12-jähriges Mädchen scharf kritisiert. „Muss man hier die Justiz verstehen. Viele Menschen sind nach diesem Urteil fassungslos“, schrieb der Parteichef auf Facebook. Besonders das Verhalten der angeklagten Syrer, Nordmazedonier, Türken und Bulgaren nach den Freisprüchen empörte den Freiheitlichen. Einer der Jugendlichen zeigte den Mittelfinger, andere klatschten ab, zeigten einen Daumen hoch oder das Victory-Zeichen.

Kickl: „Es läuft ordentlich etwas falsch“

Auf seiner Facebook-Seite schrieb Kickl weiter: „Für das Mädchen ist eine Welt zusammengebrochen, als sie vom Freispruch erfahren hat. Auch ihr familiäres Umwelt ist erschüttert. Ich kann diese Wut und Enttäuschung nur verstehen.“ Der FPÖ-Chef brachte die Causa auch mit seiner migrationskritischen Linie in Verbindung: „Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass ein zwölfjähriges Kind nicht freiwillig mit zehn Burschen in einem Zimmer Geschlechtsverkehr hat. Für mich zeigt dieser Fall einmal mehr, welch einen Schaden die unkontrollierte Massenzuwanderung angerichtet hat.“ In Österreich laufe „ordentlich etwas falsch“, so Kickl, „vor allem, wenn junge Mädchen nicht mehr geschützt werden“. Auch andere Politiker äußerten ihr Unverständnis. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) erklärte am Samstag, sie „versteht die Welt nicht mehr“.

Freispruch in allen Punkten

Das Landesgericht Wien hatte am Freitag alle zehn Angeklagten freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, eine mittlerweile 14-Jährige sexuell genötigt und in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt zu haben. Die Beschuldigten, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 20 Jahre alt waren, hatten ihre Unschuld beteuert.

Nach Ansicht des Schöffensenats war der Vorwurf nicht zu beweisen. Das Beweisverfahren habe „ganz klar zu Freisprüchen geführt“, erklärte der Vorsitzende Richter Daniel Schmitzberger. Die Angaben des Mädchens seien „mit so vielen Widersprüchen“ behaftet gewesen, „dass es nicht möglich war, zu einem Schuldspruch zu kommen“. Daher seien sämtliche Angeklagte „in allen Punkten“ freizusprechen gewesen.

Hintergrund: Ermittlungen und Zeugen

Die Vorwürfe betrafen Ereignisse zwischen März und Juni 2023 im Wiener Bezirk Favoriten. In Parkhäusern, Wohnungen und sogar Kinderzimmern rund um den Wiener Antonsplatz soll die damals 12-Jährige laut Anklage mehrfach zum Sex gezwungen worden sein. Als Beweismittel gilt ein heimlich aufgenommenes Video, das sie mit mehreren Jugendlichen zeigt. Darauf ist zu hören, wie das Mädchen „Hör auf!“ sagt.

Für Opfer-Anwalt Sascha Flatz ist das Urteil ein schwerer Rückschlag: „Dieser Freispruch ist verheerend und entwürdigt das Opfer noch mehr. Wenn sie zu den Treffen ging, heißt das doch nicht, dass sie sich von einer Vielzahl von Typen vergewaltigen lassen wollte. Sie ist aus Angst und Naivität da hingegangen. Kein Kind mit 12 Jahren hat freiwillig Sex in einem Zimmer, wo zahlreiche Leute zusehen. Das sagt der gesunde Menschenverstand.“ Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

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