Linksextremismus: Bundestagsvizepräsident fordert Rückholung von Maja T.
Bodo Ramelow fordert die Rückholung von Maja T. aus ungarischer Haft und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Bundesregierung müsse endlich handeln, so der Linken-Politiker.
Ramelow fordert die Bundesregierung im Fall Maja T. „dringend“ zum Handeln auf.
© IMAGO / dts NachrichtenagenturBerlin/Budapest. – Der mutmaßliche Linksextremist Simeon T., der sich inzwischen Maja T. nennt und als non-binär identifiziert, sitzt seit fast einem Jahr in Budapest in Untersuchungshaft. T. wird die Beteiligung an gewaltsamen Überfällen auf rechte und mutmaßlich rechte Personen in Budapest vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung wäre eine Haftstrafe von bis zu 24 Jahren möglich. Zuletzt gab es immer wieder Proteste und Forderungen, T. nach Deutschland zurückzuholen. Diese Forderung kam auch aus der Politik, zuletzt vom Bundestagsabgeordneten und Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Bodo Ramelow (Die Linke).
Ramelow will T. zurück in Deutschland
„Maja zurück nach Deutschland“, erklärte er in einer Videobotschaft, die unter anderem auf X geteilt wurde. Maja T. habe ein Recht darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland und somit die Bundesregierung dafür sorgen, dass sie aus Ungarn nach Deutschland zurückgebracht wird. Die höchsten deutschen Gerichte hätten entschieden, dass es gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien verstoße, sie ausgeliefert zu haben. „Wir stehen als Bundestagsfraktion Die Linke eindeutig zu den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und als Thüringer Bundestagsabgeordnete sagen wir, Maja T. muss zurück nach Deutschland, die Bundesregierung muss sich hier dringend bewegen“, so Ramelow in seiner Videobotschaft.
Mit seiner Botschaft löste der Politiker zahlreiche Reaktionen aus. „Das ist ein Kerl, der es toll findet, Menschen mit dem Hammer den Schädel einzuschlagen und die Linke kämpft darum, ihm ein Kuschelbettchen zu bereiten. Die Linke hat jeglichen moralischen Kompass verloren“, schreibt ein Nutzer unter Ramelows Beitrag. „Sie hat in Ungarn Straftaten begangen. Also bleibt sie da. Wenn ein Syrer hier Straftaten begeht, bekommt er auch in Deutschland die Verhandlung und nicht in Syrien“, heißt es in einem anderen Kommentar. Mittlerweile wurde die Kommentarfunktion eingeschränkt, nicht jeder kann dort mehr kommentieren.
Neben Ramelow sprach sich auch der Linken-Politiker Sören Pellmann für die Rückholung T.s aus. Auf X forderte er den deutschen Außenminister Johann Wadephul (CDU) dazu auf, T. nach Deutschland zurückzuholen:
Auslieferung nach Ungarn
Vor rund einem Jahr wurde T. von den deutschen Justizbehörden nach Ungarn ausgeliefert – noch bevor das Bundesverfassungsgericht intervenieren konnte. Es tat es schließlich dennoch. Anfang dieses Jahres bestätigte Karlsruhe in der Hauptsache schließlich auch, dass die Auslieferung rechtswidrig war – unter anderem, weil die Behörden die Haftbedingungen in Ungarn für eine non-binäre Person wie T. nicht hinreichend geprüft hätten.
Der Ablauf erfolgte damals folgendermaßen: Nachdem das Kammergericht (KG) die Auslieferung am 27. Juni 2024 zunächst genehmigt hatte, brachte das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen in Absprache mit der Berliner Generalstaatsanwaltschaft T. in den frühen Morgenstunden des Folgetages aus der Justizvollzugsanstalt Dresden per Helikopter an die Grenze zu Österreich. Von dort aus wurde T. nach Ungarn weiter transportiert. T.s Anwälte hatten angekündigt, gegen die Auslieferung vor das BVerfG zu ziehen und dort um Eilrechtsschutz zu ersuchen. Stunden später ordnete das BVerfG an, die Auslieferung zu stoppen und gegebenenfalls T.s Rückführung nach Deutschland zu erwirken. Zu diesem Zeitpunkt befand sich T. jedoch bereits außerhalb Deutschlands. Ab diesem Zeitpunkt besteht nach Auffassung zahlreicher Experten keine rechtliche Handhabe mehr, eine einmal ausgelieferte Person zurückzubeordern. Daran ändert auch jene Tatsache nichts, dass das BVerfG die Auslieferung auch in der Hauptsache als rechtswidrig bewertet hat.